Grundbedingungen
• minderjähriges Kind
• Zu versteuerndes Einkommen max. 60000 Euro (bei jedem weiteren Kind erhöht sich Grenze um 10000 Euro)
• Haus selbst bewohnen, keine Zweitwohnungen
• Energieverbrauch: Max. 40 Prozent eines Standardhauses (EH40)
Max. Kredithöhe
• Bei ein bis zwei Kinder: 140000 Euro
• Drei bis vier: 165000 €
• Ab fünf: 190000 Euro
• Bei noch klimafreundlicherer Bauweise als EH40: Erhöhung von je bis zu 50000 Euro.