..., das habe ich so noch nicht gewusst.
Viele ausgeschilderte Radwege dürften offiziell gar nicht benutzt werden, weil sie durch das Verkehrszeichen Nr. 250 für die Durchfahrt gesperrt sind. Darauf hat uns jetzt der passionierte Grafenauer Radler Günther Kratzer hingewiesen.
Eine Anfrage an die PI Grafenau habe ihm recht gegeben: Beim Verkehrszeichen Z. 250 handle es sich um ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Dieses Verbot gelte nicht für Handfahrzeuge, auch nicht für Reiter, Führer von Pferden, sowie Treiber und Führer von Vieh. Krafträder und Fahrräder dürfen jedoch geschoben...