Grattersdorf. Nach Ansicht des Landratsamtes ist für die Zulässigkeit einer Wohnbebauung im westlichen Bereich der Ortschaft Eiserding der Erlass einer Innenbereichssatzung mit Einbeziehungssatzung notwendig. Darüber wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung informiert. Den Räten wurde ein entsprechender Satzungsentwurf vorgelegt. Dem stimmte das Gremium zu. Etwaige Verfahrenskosten hat der Bauwerber zu übernehmen. Der Satzungsentwurf geht nun in das Anhörungsverfahren.
Unterrichtet wurde über den Jahresabschluss 2021, der mit knapp 2,56 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und gut 2,7...