Unterneukirchen. Seine Zustimmung verweigert hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einem Antrag auf Nutzungsänderung eines Zweifamilienhauses in einen Beherbergungsbetrieb in der Karl-Valentin-Straße. Das Zweifamilienwohnhaus soll nach Wunsch des Bauherrn in einen Beherbergungsbetrieb mit sechs Räumen und zwölf Betten umgewidmet werden. Das Vorhaben liegt baurechtlich im „unbeplanten Innenbereich“. Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung...