Kastl. Im oberen Ortszentrum soll ein Seniorenwohnheim mit vier Wohnungen und zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit zwölf Einheiten entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 6 „Ortszentrum“ ist die Rechtsgrundlage dafür. Der Planungsbereich grenzt an die nördliche Seite des Kindergartens an. Diese Anpassung des Bebauungsplanes wurde notwendig, weil die Entwurfsplanung eines Investors für das Gesamtobjekt sonst nicht Platz gehabt hätte.
In der Sitzung im November hatte der planende Architekt des Investors die Grundzüge und Details für das ambulant betreute Seniorenheim erläutert. Der...

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