Auch Städte, Gemeinden und Landkreise sind Waldbesitzer. Eine vorbildliche und planmäßige Bewirtschaftung dieser Körperschaftswälder durch fachkundiges Personal ist im Waldgesetz für Bayern vorgeschrieben.
Für die ca. 129 Hektar Wald im Landkreis Passau gibt es seit 2017 einen verbindlichen Waldpflegeplan mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Damit sollen die hohen Ansprüche an die Gemeinwohlfunktionen dieser Wälder nachhaltig gesichert werden.
Für die praktische Umsetzung hat Landrat Franz Meyer nun einen Vertrag mit dem Maschinenring Buchhofen geschlossen, der die Vorgaben des Waldpflegeplans zunächst in den nächsten zwei Jahren ausführen wird.
− oz
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