Revision verworfen

BGH bestätigt Urteil gegen falschen Rosenheimer Impfarzt

24.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:34 Uhr

Das Landgericht hatte den inzwischen 51-jährigen Theologen im Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. −Symbolbild: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen falschen Rosenheimer Impfarzt bestätigt.



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Wie das Landgericht und die Staatsanwaltschaft im oberbayerischen Traunstein am Donnerstag mitteilten, wurde die Revision des Mannes „als offensichtlich unbegründet“ verworfen. Das Landgericht hatte den inzwischen 51-jährigen Theologen im Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt, weil er sich als Arzt ausgegeben und unter anderem in Impfzentren Schutzimpfungen gegen das Coronavirus verabreicht und Impfungen überwacht hatte.

„Er ist ein Hochstapler“, hatte die Vorsitzende Richterin damals bei der Urteilsbegründung gesagt. Er wurde unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Titelmissbrauchs, gefährlicher Körperverletzung in 305 Fällen und 1144 Fällen von vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, der Mann muss in Haft bleiben.

− dpa



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