Bad Reichenhall

Grünes Licht für 42 neue Wohnungen

Walmdach und breitere Dachfenster: Bauausschuss stimmt Ausnahmen zu

24.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:38 Uhr

Dieses Gebäude an der Frühlingsstraße 30 wird bis zur Grundstücksgrenze abgebrochen. −Foto: Florentin Fischer

Von Florentin Fischer

Die bestehenden Häuser sollen abgerissen werden, darunter auch ein ehemals vom Bayerischen Roten Kreuz genutztes. Sachgebietsleiterin Christina Angerer aus der Bauverwaltung legte dem Gremium den Sachverhalt dar. Demnach sind die Gebäude allesamt dreigeschossig geplant, eines davon zusätzlich mit Dachgeschoss. Der First des höchsten Gebäudes entlang der Frühlingsstraße ist mit 13,10 Meter bemessen. Angerer erklärte, dass sich das gesamte Bauvorhaben nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. In der Nachbarschaft befindet sich ebenfalls ein Wohngebäude mit drei Vollgeschossen. Die Zufahrt zur Tiefgarage mit den 49 Parkplätzen soll an der nördlichen Grundstücksgrenze erfolgen.

Mit mehreren Ausnahmen von der örtlichen Bauvorschrift einverstanden

Bei dem Bauvorhaben gibt es mehrere Abweichungen von der örtlichen Bauvorschrift, welche aus Sicht der Verwaltung allesamt zugelassen werden können. So hat sich der Bauherr für Walmdächer entschieden. Diese haben auf allen Seiten, also auch auf den Giebelseiten, geneigte Dachflächen. An Balkonen und Terrassen sind Sonnen- und Sichtschutzelemente sowie Trennwände vorgesehen, die obersten Balkone erhalten Flachdächer. Weitere per Beschluss zugelassene Ausnahmen betreffen zum Innenhof hin angelegte Dachausschnitte und breitere Dachflächenfenster, während auf „Dachgauben bewusst verzichtet“ wurde. Zur Belichtung des Treppenraumes kann aus Sicht der Verwaltung eine Verglasung der Dachfläche zugelassen werden, da diese städtebaulich verträglicher als eine Verglasung an der Fassade sei.

Höherer Kniestock erlaubt – Dämmung verbraucht auch Platz

Der Kniestock darf 95 Zentimeter hoch werden, damit trotz der höheren Anforderungen an Fußbodenaufbauten und Dämmstärken im Dach angemessener Wohnraum ermöglicht werden kann. In der Satzung sind eigentlich nur 65 Zentimeter erlaubt. Die Aufzugsüberfahrt auf Seite des Innenhofs darf um 1,50 Meter über das Dach hinausragen.

Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung lobte, dass die Planung im konstruktivem Dialog mit der Stadt entstanden sei.

URL: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-berchtesgadener-land/gruenes-licht-fuer-42-neue-wohnungen-7625169
© 2024 PNP.de