Fürstenstein

Bürgerbegehren gegen Recyclingfirma ist zulässig

16.11.2022 | Stand 25.10.2023, 10:51 Uhr

Im September berichtete die PNP über die Ansiedlung des Betriebs in Hutthurm. −Ausriss: Jäger/PNP

Widerstand regt sich schon seit einiger Zeit gegen ein geplantes Recycling-Unternehmen im Nammeringer Steinbruch in der Gemeinde Fürstenstein (Landkreis Passau). Eine Bürgerinitiative hat nun im Fürstensteiner Rathaus über 400 Unterschriften übergeben, um sich mit Hilfe eines Bürgerbegehrens gegen die Ansiedlung des Betriebs zu wehren.

Wie Bürgermeister Stephan Gawlik erklärt, sind die Unterschriften jetzt geprüft: "Das Bürgerbegehren ist zulässig". Damit müsste nun innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid kommen, ob die Ansiedlung der Recyclingfirma in Nammering erwünscht ist oder eben nicht.

Zur Vorgeschichte: Vor einigen Wochen war die Firma Thoma Bau- und Recycling GmbH & Co. KG, vormals in Hutthurm ansässig, nach Nammering umgesiedelt. Dazu hatte der Betriebsinhaber eine Teilfläche des Granitwerkes in Nammering gepachtet. Allerdings nicht ohne Probleme. Denn die Recyclingfirma durfte im Steinbruch nicht den gewohnten Betrieb aufnehmen, dazu fehlte es an nötigen Genehmigungen. Denn um den Betrieb des Recyclingunternehmens in dem "Granit-Vorranggebiet" überhaupt möglich zu machen, ist ein Bebauungsplan nötig. Den Antrag zur Aufstellung des Plans mit dem Arbeitstitel SO "Recycling Steinbruchareal Granitweg" hatte der Fürstensteiner Gemeinderat Ende Juli auf den Weg gebracht. Dies wiederum rief aber die Bürgerinitiative Nammering auf den Plan, die Unterschriften gegen das Vorhaben sammelte. Und es kamen 426 zusammen, 396 davon waren gültig.

Wie Bürgermeister Gawlik erklärt, müsse ein Bürgerbegehren laut Gemeindeordnung von mindestens zehn Prozent der Gemeindebürger unterschrieben sein. Die Gemeinde Fürstenstein hat aktuell 2892 Stimmberechtigte, wonach der Antrag von mindestens 289 unterschrieben sein muss. 396 Unterschriften waren rechtsgültig, sodass das nötige Quorum erfüllt ist. "Ich gehe davon aus, dass auch der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag Abend zustimmen wird". Wie Gawlik weiter erklärt, könne die Gemeinde im Steinbruch nicht eine Betriebsansiedlung generell verhindern, denn die genehmigten Nutzungen des Vorbesitzers dürfen in dem Areal weiterlaufen, was derzeit auch passiert. Dort wird Abraum vom benachbarten Steinbruch weiterverarbeitet. Man könne nur den entsprechenden Bebauungsplan unterbinden, der damit neue Nutzungen wie eben das Recyceln von Straßenaufbruch und anderen Baumaterialien auf dem Gelände verhindern würde.

Zudem sei die Gemeinde im Augenblick in Gesprächen mit den Fachbehörden, um zu klären, ob es sich bei der beantragten Sondernutzung womöglich um eine "konkurrierende Nutzung" im Vorranggebiet Granit handelt. Hier laufe die rechtliche Beurteilung noch. Von deren Ausgang hänge auch ein möglicher Bürgerentscheid ab. "Wir warten auf Antwort". Denn wenn die Fachstellen feststellen würden, dass eine Sondernutzung im Steinbruch ohnehin nicht möglich ist, dann wäre auch ein Bürgerentscheid zum Verhindern des Recyclingbetriebs hinfällig.

URL: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-passau/buergerbegehren-gegen-recyclingfirma-ist-zulaessig-7584137
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