Regen

Kommandeur bekräftigt Betretungsverbot für Übungsplatz

15.04.2019 | Stand 19.09.2023, 21:40 Uhr

Wenn Soldaten üben, kann es schon mal passieren, dass Hochexplosives im Gelände liegenbleibt, um kein Risiko einzugehen, wird der Standortübungsplatz zum militärischen Sicherheitsbereich erklärt, und damit ist das Betreten verboten. −Fotos: Archiv/Wagner/Hagengruber

Die Nachricht von der Kerschlhöhe, dass der rund 240 Hektar große Standortübungsplatz der Regener Bayerwald-Kaserne ab Juli 2019 für Zivilisten absolut tabu sein wird, hat viele aufgeschreckt. Mittlerweile kursiert in der Stadt auch eine Unterschriftenliste mit der Aufforderung, dieses Totalverbot nochmals zu überdenken. Aber wie Oberstleutnant Germar Lacher, Kommandeur des Panzergrenadierbataillons und Standortältester der Kaserne, bekräftigt, wird diese Entscheidung nicht zurückgenommen.

Mehr zum Thema:
- Bundeswehr geht auf Nummer sicher: Übungsplatz wird gesperrt

Lacher erzählt von einem Fall, der schon einige Jahre zurückliegt. Da hatten Jugendliche auf dem Übungsplatz hinter der Kaserne zwei sogenannte Bodenleuchtkörper gefunden. Sie nahmen sie mit und brachten sie am nächsten Tag mit in die Schule. Die Leuchtkörper, mit denen bei Übungen das Gefechtsfeld illuminiert wird, waren noch nicht ausgelöst worden. "Diese Bodenleuchtkörper entwickeln eine Magnesiumflamme mit einer Hitzeentwicklung von bis zu 1200 Grad und haben eine Brenndauer von mehreren Sekunden", erläutert der Kommandeur, und wären sie damals in einem Klassenzimmer gezündet worden, wären tödliche Verbrennungen und ein Höllenfeuer im Klassenzimmer die Folgen gewesen. Und deswegen lässt es Lacher nicht gelten, wenn gesagt wird, dass ja in den vergangenen Jahrzehnten nichts passiert sei. Dieses Glück will er nicht herausfordern.

Das Landeskommando als Aufsichtsbehörde für die Liegenschaften der Bundeswehr in Bayern hat im vergangenen Jahr eine Fachaufsichtsprüfung in Regen durchgeführt. Nach der Überprüfung schlug die Anordnung in der Regener Kaserne auf, dass der Standortübungsplatz von einem "militärischen Bereich" in einen "militärischen Sicherheitsbereich" umgewandelt werden muss. "Die Vorschriftenlage lasse keine andere Einstufung vor", wie Lacher sagt.

− luk

Mehr dazu lesen Sie kostenlos auf PNP Plus und in der Dienstagausgabe des Bayerwald-Boten.

URL: https://www.pnp.de/archiv/1/kommandeur-bekraeftigt-betretungsverbot-fuer-uebungsplatz-7446716
© 2024 PNP.de