Gangkofen. Am Abend des 18.04.2021 wurde ein 50-Jähriger aus Gangkofen zu Hause aufgesucht, da gegen ihn ein zu vollstreckender Haftbefehl vorlag. Der Mann konnte die Vollstreckung des Haftbefehls abwenden, indem er eine mittlere vierstellige Summe bezahlte. In dessen Wohnung konnten neben seiner Lebensgefährtin jedoch noch acht weitere Personen aus verschiedenen Hausständen angetroffen werden, was nicht mit der derzeit geltenden 12. BayIfSMV vereinbar ist. Gegen alle anwesenden zehn Personen wird deshalb eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen die derzeit geltende Kontaktbeschränkung erstattet.