Seeon-Seebruck

Badebetrieb an Seen und Alz geregelt

Freiflächen der Strandbäder bleiben öffentliche Parkanlagen – Kein Eintritt, keine Aufsicht

14.06.2021 | Stand 20.09.2023, 1:43 Uhr

Die stellvertretende Hauptamtsleiterin Daniela Kollert hat zusammen mit Bürgermeister Martin Bartlweber die Regelung vor Ort im Strandbad Seeon besprochen. −Foto: Gemeinde

Wie bereits im vergangenen Jahr, hat die Gemeinde Seeon-Seebruck sich auch heuer dazu entschlossen, die Freiflächen der Badeanstalten am Chiemsee, am Seeoner See und an der Alz weiterhin frei zugänglich zu machen – ohne Eintritt oder Badeaufsicht. So kann eine Schließung der Badeflächen umgangen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde.

Nachdem die Temperaturen immer weiter nach oben klettern, rücken auch die Strandbäder der Gemeinde wieder mehr in den Fokus. Für viele Besucherinnen und Besucher stellt sich die Frage, welche Hygiene-Regeln für die Strandbäder in Seeon-Seebruck gelten. Hier verfährt die Gemeinde nun so wie im Jahr 2020.

"Schon im vergangenen Jahr haben wir zusammen mit unseren Pächtern versucht, ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept auf die Beine zu stellen. Aber der damit einhergehende Mehraufwand für die Pächter war einfach zu groß", erklärt Bürgermeister Martin Bartlweber die Entscheidung. "Aber es wäre für unsere Gäste und auch die Betreiber der Gastronomie nicht nachvollziehbar, wenn wir alles weiter geschlossen lassen würden", so Bartlweber weiter.

"Gute Zwischenlösung": Terminpflicht entfällt

Die Gemeinde hat sich somit für eine "gute Zwischenlösung" entschieden. Die Flächen am Chiemsee-Ufer in Seebruck, am Seeoner See und an der Alz in Truchtlaching bleiben frei zugänglich, aber nicht als offizielle Freibäder. Das bedeutet, es gibt keine Badeaufsicht und keine baulichen Anlagen wie Stege und Rutschen. Damit entfällt aber auch die Terminpflicht, die aktuell für Freibäder gilt.

Für die Nutzung der Freiflächen werden alle Besucher gebeten, die aktuell geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten.

− red

URL: https://www.pnp.de/archiv/1/badebetrieb-an-seen-und-alz-geregelt-7327565
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