Geänderte Testverordnung

Anspruch auf PCR-Test nur noch nach positivem Schnelltest

10.02.2022 | Stand 20.09.2023, 4:07 Uhr

−Symbolbild: dpa

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen soll der Einsatz genauerer PCR-Labortests künftig stärker konzentriert werden.



Der grundsätzliche Anspruch darauf soll bestehen bleiben - PCR-Tests sollen aber vorerst nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gemacht werden.

"Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reiche nicht mehr. Ein Anspruch auf PCR-Test muss laut Ministerium auch dann erst mit einem Schnelltest abgeklärt werden.

Änderung ist Teil neuer Testverordnung

"Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie", betonte Lauterbach zugleich. Die Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Testverordnung hervor, über die das RND zuerst berichtete. Er liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten "freizutesten", sollen künftig Schnelltests reichen. Sichergestellt werden soll in der Teststrategie zudem, dass beim Auswerten von PCR-Tests Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie sollen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest machen.

− dpa

URL: https://www.pnp.de/archiv/1/anspruch-auf-pcr-test-nur-noch-nach-positivem-schnelltest-7256930
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