Landau

Polizist als "Hurensohn" beschimpft

12.08.2022 | Stand 20.09.2023, 22:32 Uhr

Gegen eine Geldstrafe, weil er einen Polizisten beleidigt hatte, hat ein 25-jähriger Afghane Einspruch eingelegt – bis ihm Richterin Eva Ruhland erklärte, dass es im Falle einer Verurteilung wesentlich teuerer werden würde. −Foto: Archiv/Birgmann

Weil sich eine junge Frau selbst umbringen wollte, wurde im Februar diesen Jahres die Polizei zu einer Dingolfinger Wohnung gerufen.
Dort habe aber der Beamte als erstes den Vater der Frau gesehen, der mit einem Messer hantierte. "Mir wurde gesagt, dass man mich dort nicht haben wollte, dass das eine Familienangelegenheit wäre", erklärte der Polizist.

Bevor die Situation eskalierte, nutzte der Beamte sein Pfefferspray, woraufhin dieser vom Bruder der Frau – dem Angeklagten – als "Hurensohn" beschimpft wurde. Deshalb hatte der Afghane einen Strafbefehl erhalten mit einer Geldstrafe von 200 Euro. Dagegen hat der Beschuldigte Einspruch eingelegt. Vor Gericht gab er zwar zu, dass er den Beamten beleidigt hatte, das aber aus dem Affekt heraus passiert sei. "Der Polizist hat mich verletzt, das hat wehgetan", ließ er durch seinen Dolmetscher erklären. Obwohl er nur mit erhobenen Händen in der Wohnung stand, habe der Polizist ganz unvermittelt das Pfefferspray benutzt.

Der Beamte sagte vor Gericht aber was anderes aus. Er habe das Spray gegen den Vater des Angeklagten eingesetzt. Als dieser zurückwich, sei der Beschuldigte auf ihn zugestürmt. Weshalb er das Spray dann auch gegen ihn nutzte. "Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie sich eben ruhig verhalten, wenn die Beamten da sind. Das müssen sich die Polizisten nicht gefallen lassen", sagte Richterin Eva Ruhland zu dem Angeklagten. "Ich wurde verletzt", entgegnete dieser. Das sei auch bereits bei dem Strafbefehl berücksichtigt worden, wie sie erklärte. "Deshalb haben Sie auch nur zehn Tagessätze statt den üblichen 30 bekommen."

Nach Aufnahme der wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten, fragte Eva Ruhland den jungen Mann, ob er bei seinem Einspruch bleiben wolle. "Ich kann Ihnen eins sagen, wenn es heute zu einer Verurteilung kommt, wird es wesentlich teurer." Sei man doch bei Errechnung der 200 Euro Geldstrafe von einem Einkommen von 600 Euro ausgegangen, weil der Angeklagte damals arbeitslos war. Heute arbeitet er über eine Leihfirma bei BMW, verdiene dort nicht schlecht, weshalb die Strafe höher ausfallen würde. Grund genug für den Angeklagten, den Einspruch zurückzunehmen.

URL: https://www.pnp.de/archiv/1/polizist-als-hurensohn-beschimpft-7139687
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