Windorf/Aidenbach

Unterschiede in der Hundesteuer betragen bis zu 600 Euro

28.06.2018 | Stand 21.09.2023, 2:41 Uhr

Der Rottweiler steht auf der Liste der Kampfhunde und kann daher je nach Einschätzung der Gemeinde sehr unterschiedlich besteuert werden. − Foto: Franziska Kraufmann/dpa

Je nach Gemeinde kann die Hundesteuer pro Tier empfindlich hoch werden. Die Summe variiert im Landkreis Passau nämlich erheblich: Ein Rottweiler kann in Aidenbach 600 Euro im Jahr kosten, während er in Windorf kostenlos ist. Über die Höhe der Steuer und die Verwendung des Geldes darf jede Gemeinde frei verfügen.

15 Euro verlangen Tettenweis und Beutelsbach für den ersten Hund, während in Tittling und Büchlberg 40 Euro fällig werden. Einige Gemeinden wollen durch eine möglichst hohe Hundesteuer ihre Bewohner davon abbringen, einen Kampfhund zu halten und erhöhen die Steuer um ein Vielfaches. Der "Spitzensteuersatz" ist mit 600 Euro in Aidenbach zu zahlen, 500 Euro kostet es in Aldersbach und Haarbach.

In Windorf hingegen kommt man dem Hundehalter sehr entgegen: Als einzige Gemeinde im Landkreis erhebt der Markt Windorf keinerlei Hundesteuer. Das Halten eines Hundes ist kostenfrei, "da die Verwaltungskosten für die Erhebung zu hoch sind", erklärt Roman Hofbauer, im Rathaus verantwortlich für Abgabenrecht. Aus diesem Grund wurde die Steuer vor einigen Jahren abgeschafft. Auch der Kampfhund ist kostenlos und soll es bleiben. Windorf zählt derzeit sieben sogenannte Listenhunde.

− bml

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