Corona-Lockerungen

Grillen im Garten trotz Corona: Das ist in Bayern erlaubt

31.05.2020 | Stand 21.09.2023, 6:25 Uhr

Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist aufgrund der Corona-Krise weiter untersagt. −Foto: Wolfram Kastl/dpa

Die Corona-Krise hat es geschafft, dass man sich permanent die Frage stellt: Ist das noch erlaubt? Oder, mit Blick auf die Lockerungen: Ist das wieder erlaubt? So auch beim Grillen. Pfingsten steht vor der Tür, das Wetter wird schöner - perfekte Bedingungen, um den Grill anzuschüren. Ein paar Steaks auf dem Grill, Salate auf dem Tisch und dazu ein Bier mit Freunden trinken - geht das auch in Zeiten von Corona? Ja, aber nur, wenn man bestimmte Regeln beachtet. Ein Überblick, was in Bayern möglich ist und was nicht.

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Grillen in öffentlichen Parks oder auf Wiesen bleibt verboten

Grundsätzlich ist es in Bayern erlaubt, im eigenen Garten zu grillen. So teilt es das Bayerische Innenministerium auf seiner Internetseite mit. Grillpartys auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind aber untersagt. Und zwar unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen.

Zwei Haushalte dürfen im Garten grillen

Das heißt: Grillen geht in Zeiten von Corona nur auf dem eigenen Grundstück. Aber auch dort sind die allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen zu beachten. Es dürfen sich nur Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte, Geschwister sowie eine weitere Person im privaten Raum treffen. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen muss man mit einem Bußgeld rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro.

Bald Grillen mit zwanzig Personen erlaubt

Seit Freitag, 8. Mai, gilt auch in Bayern die Regel, dass sich mehrere Angehörige von zwei unterschiedlichen Haushalten treffen dürfen. Es darf also derzeit ein weiterer Freund oder eine Freundin bei einer privaten Grillfeier dabei sein. Die Kontaktbeschränkungen sollen bis 29. Juni verlängert werden. Wie genau dies ausgestaltet wird, ist Ländersache.

Ratsch über den Gartenzaun mit Abstand

Wo immer möglich, soll der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Das gilt auch für einen nachbarschaftlichen Ratsch über den Gartenzaun.

− pnp/dpa



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