Die Stadt Passau hat das nächtliche Alkoholkonsumverbot in ausgewiesenen Bereichen am Freitag um weitere vier Wochen bis 27. August verlängert.
Das Alkoholkonsumverbot gilt täglich von 22 bis 6 Uhr in definierten Bereichen. Alkoholhaltige Getränke dürfen zu dieser Weit in offenen oder geöffneten Behältnissen nicht mitgeführt werden. Ausgenommen ist der Alkoholkonsum in konzessionierten Außenbereichen von Gaststätten.
Eine Beschilderung weist auf die Geltungsbereiche hin. Sie erstrecken sich über den Residenzplatz, die Ortspitze sowie den Innkai, die Innpromenade und den Promenadenweg stadtauswärts bis zur Eisenbahnbrücke. Ein genauer Plan und die Allgemeinverfügung können auf der städtischen Homepage www.passau.de abgerufen werden.
Brennpunkte für Treffen
Die benannten Zonen gehören nach Erfahrung der Stadt Passau zu den öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich während der Pandemie immer wieder Menschenansammlungen außerhalb der infektionsschutzrechtlichen Zulässigkeit zum gemeinsamen Alkoholkonsum gebildet haben. Sobald das Wetter es erlaubt, halten sich dort laut Mitteilung der Stadt immer wieder alkoholisierte beziehungsweise Alkohol konsumierende Gruppen auf.
Zunehmender Alkoholkonsum berge aber die Gefahr, dass Infektionsschutzregeln missachtet werden, wodurch sich die Ansteckungsgefahr erhöht. Mit steigendem Alkoholkonsum sinke die Bereit-schaft, sich an die geltenden Schutzmaßnahmen wie den Mindestabstand zu halten. Personen zeigten sich mit steigendem Pegel oft uneinsichtig und ignorant, Hinweise auf die Infektionsschutzregeln würden nur noch bedingt angenommen.
Weiter gültig bleiben Alkoholkonsumverbote aus der Satzung über die öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätze sowie Freizeitanlagen oder der Verordnung über das Verbot des Verzehrs und Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich ZOB und Fußgängerbereich von der Dr.-Hans-Kapfinger-Straße zum Ludwigsplatz.
− sdr