Besonderheiten während Pandemie

Was Sie über Weihnachtsgeld wissen sollten

30.11.2021 | Stand 30.11.2021, 8:21 Uhr

−Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Vieles zurzeit deutlich teurer als sonst – zum Beispiel der Sprit. Das Weihnachtsgeld kommt in dieser Zeit daher noch gelegener als sowieso schon. Und in Corona-Zeiten gilt es einige Besonderheiten dazu zu beachten. Was Sie zu der Sonderzahlung wissen müssen.



Was ist Weihnachtsgeld?
Wie die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) in einer Pressemitteilung informiert, ist das Weihnachtsgeld ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber freiwillig an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es nach Auskunft der ARAG jedoch Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen muss möglicherweise sogar zurückgezahlt werden, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es laut der ARAG nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Arbeitnehmer Rechtsansprüche stellen.

Was gilt während der Kurzarbeit?
Gerade während der Corona-Pandemie waren und sind viele Beschäftigte in Kurzarbeit – auch wenn die Zahlen sinken: Waren im Oktober letzten Jahres noch rund zwei Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen, sind es aktuell noch etwa 600.000. Viele dieser Arbeitnehmer haben vor Corona Weihnachtsgeld bekommen oder hatten sogar einen Anspruch darauf. Laut ARAG ändere die Pandemie nichts an diesem Anspruch. Wer also vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als sogenannte Einmalzahlung keine Auswirkung.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Die Summe des Weihnachtsgeldes ist in der Regel der monatlichen Gehaltsabrechnung im November zu entnehmen. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind grundsätzlich Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen. In diesem Jahr können Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld aber unter Umständen sogar steuerfrei erhalten – und zwar dann, wenn es als Corona-Sonderzahlung geleistet wird. Sonderleistungen bis zu 1.500 Euro, die Arbeitnehmer bis zum 31. März 2022 im Zusammenhang mit der Corona-Krise von ihrem Chef erhalten, bleiben nämlich steuerfrei.

− kwi

URL: https://www.pnp.de/archiv/1/was-sie-ueber-weihnachtsgeld-wissen-sollten-6816188
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