Anpassungen nach Kritik

Heizkosten & Karenzzeit: Was sich beim Bürgergeld jetzt noch ändert

05.11.2022 | Stand 05.11.2022, 16:50 Uhr

Nach Kritik hat die Ampel-Koalition beim Bürgergeld nachgebessert. −Foto: Symbolfoto dpa

Die Ampel-Koalition hat sich auf Änderungen an dem Gesetzesvorhaben zum Bürgergeld geeinigt, um doch noch die Zustimmung der Union zu erreichen.



Ein am Freitag bekannt gewordener Änderungsantrag sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs nun doch auf die Angemessenheit der Heizkosten sowie der Kosten von Umzügen geachtet werden soll. Bei den Heizkosten war bislang vorgesehen, dass in der zweijährigen Karenzzeit keine Einschränkungen für die Übernahme durch den Staat gelten sollen.

„Wir haben nun viele Änderungswünsche des Bundesrats aufgenommen, das Ergebnis ist ein wirklich guter Kompromissvorschlag“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn die Union das Bürgergeld nun trotzdem aus parteipolitischen Überlegungen weiter verzögern sollte, dann tut sie das auf dem Rücken genau der Menschen, die am wenigsten haben.“

Änderungen bei der Karenzzeit

Die nun vorgeschlagenen Änderungen bei der Karenzzeit sehen beispielsweise auch vor, dass Leistungsempfänger während dieser Zeit nur dann in eine teurere Wohnung umziehen dürfen, wenn das Jobcenter dies zuvor genehmigt. Ursprünglich war hier keine vorherige Genehmigung vorgesehen.

Auch bei der Anrechnung der Karenzzeit soll sich etwas ändern: So soll auch das Jahr 2022 bei der Berechnung der Karenzzeit angesetzt werden dürfen. „Das bedeutet, dass die Karenzzeit in Fällen, in denen seit dem 1. Januar 2022 ununterbrochen Leistungen bezogen wurden, am 31. Dezember 2023 endet“, heißt es in dem Entwurf. Auch in diesem Punkt hatten die Länder zuvor vor Missbrauch gewarnt und kritisiert, dass die Karenzzeit erst ab Januar 2023 gelten sollte - und damit in einigen Fällen sogar länger als zwei Jahre ausgefallen wäre.

Selbstauskunft nötig

Neu ist auch, dass Leistungsempfänger künftig neben der Erklärung, kein erhebliches Vermögen zu haben, auch noch zusätzlich eine Selbstauskunft beifügen müssen. Auch so soll Leistungsmissbrauch vorgebeugt werden. Die Bundesagentur für Arbeit, die die Reform in kürzester Zeit umsetzen soll, erhält zudem großzügigere Übergangsfristen.

Das Bürgergeld soll nach den Regierungsplänen zum 1. Januar Hartz IV ersetzen. Es sieht auch eine Erhöhung der Regelsätze um gut 50 Euro vor. Die Union hat aber in verschiedenen Bereichen Vorbehalte und mit einer Blockade im Bundesrat gedroht. Der Bundestag will am kommenden Donnerstag über das Gesetz abstimmen, der Bundesrat könnte dann am 25. November abschließend entscheiden. Eine Blockade der Union in der Länderkammer könnte den Start zum 1. Januar in Frage stellt.

Union kritisiert fehlenden Sanktionsmechanismus

Politiker von CDU und CSU kritisieren, dass der weitgehende Verzicht auf Sanktionen gegen Bezieherinnen und Bezieher den Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit mindere. Außerdem halten sie das geplante Schonvermögen für zu hoch. Es soll in den ersten 24 Monaten bei 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher liegen. Der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske wies die Unions-Kritik zurück. „Ich finde es problematisch, dass die Union derzeit eine Fake-News-Kampagne macht und behauptet, dass sich Arbeit nach der Einführung des Bürgergeldes nicht mehr lohnt“, sagte er AFP. „Fakt ist: Es lohnt sich immer, arbeiten zu gehen, statt Bürgergeld zu beziehen.“

Über 5 Millionen Leistungsberechtigte

Wegen der weitgehenden Unions-Kritik ist aber offen, ob das Bürgergeld mit den jetzt von der „Ampel“ geplanten Änderungen die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten wird. Scheitert das Gesetz in der Länderkammer, müsste ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden. Dieses könnte sich zu lange hinziehen, um den geplanten Starttermin 1. Januar hinzubekommen. Dann müssten die Bezieher vermutlich auch auf die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 53 Euro warten. Derzeit gibt es rund 5,4 Millionen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Zahl der Bürgergeld-Empfänger dürfte laut Bundesarbeitsministerium nicht nennenswert darüber liegen.

− dpa/afp

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