95 Fälle angeklagt

Prozess um falsche Maskenatteste: Passauer Arzt Ende Februar vor Gericht

07.02.2022 | Stand 23.09.2023, 3:07 Uhr

−Symbolbild: dpa

Am 23. Februar beginnt der Prozess gegen einen Passauer Arzt, der zahlreiche falsche Masken-Atteste ausgestellt haben soll. Insgesamt hat das Schöffengericht am Amtsgericht Passau vorläufig acht Termine festgesetzt.



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Die Staatsanwaltschaft Passau wirft dem angeklagten Arzt vor, im Zeitraum von Juni bis November 2020 in 95 Fällen falsche ärztliche Atteste ausgestellt zu haben. Mit diesen habe er aus aus medizinischen Gründen die Befreiung von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Befreiung von der Desinfektion der Hände mit Desinfektionsmitteln bescheinigt.

Die Atteste seien ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden. Der Angeklagte habe gewusst, dass die Atteste zur Vorlage bei Schulbehörden oder der Polizei bestimmt gewesen seien.

Busfahrer brachte Stein ins Rollen

Bereits im Oktober 2020 hatte ein Busfahrer aus dem Landkreis Freyung-Grafenau die Polizei informiert. Er hatte Zweifel, dass das Attest, das ihm eine Schülerin vorzeigte, die er beförderte, echt war. Die Staatsanwaltschaft Passau hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Ermittler sicherten eigenen Angaben zufolge zahlreiche Beweismittel - Patientenunterlagen, PCs, Laptops und sonstige Speichermedien. Diese wurden bei der Kripo Passau ausgewertet. Ersten Erkenntnissen zufolge stellte der Arzt über 1000 Atteste für Patienten im ganzen Bundesgebiet aus. Die überwiegende Mehrheit ging laut Polizei jedoch an Personen aus niederbayerischen Landkreisen - unter anderem Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau und Rottal-Inn.

Angeklagt sind nun 95 Fälle

Der Tatvorwurf lautet auf Ausstellen von unrichtigen Gesundheitszeugnissen in 95 Fällen gemäß Paragraf 278 StGB. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor und in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.

Wer ein falsches Attest gebraucht, kann sich ebenfalls strafbar machen. Hierfür droht laut Polizei eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Acht Termine mit 33 Zeugen

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Passau hat zur Verhandlung des Strafverfahrens gegen den Passauer Arzt vorerst acht Termine bestimmt- der erste beginnt am 23. Februar um 13.30 Uhr am Amtsgericht Passau.

Die Sitzungen finden im Sitzungssaal 214/II im Amtsgericht Passau, Schustergasse 4 in Passau statt. Insgesamt sind 33 Zeugen geladen.

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