Landau

Weil seine Freundin angesprochen wurde: 18-Jähriger rastet aus

26.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:33 Uhr

Das Opfer erlitt schwere Verletzungen im Gesicht. −Foto: Archiv/Birgmann

Ein 18-Jähriger schlägt immer wieder mit beiden Fäusten auf einen am Boden liegenden Mann ein – das war in einem kurzen Handyvideo zu sehen, das am Landauer Amtsgericht vorgezeigt wurde. „Er hat meine Freundin blöd angeredet“, war die Begründung des Angreifers, der sich wegen Körperverletzung verantworten musste. Für seinen Ausraster muss er nun wortwörtlich bezahlen. Richter Florian Grotz verurteilte den heute 19-Jährigen zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro.

Dass die Nacht für ihn im Krankenhaus endet, damit hatte der 23-jährige Geschädigte nicht gerechnet, sei er doch zum Feiern in einer Disco in Dingolfing gewesen. Er habe eine Bekannte getroffen und mit ihr gesprochen. Ganz unvermittelt sei dann auf einmal der Angeklagte neben ihm gestanden, habe ihn ermahnt, dass das Mädchen „kein Interesse“ habe. Darauf reagieren konnte er schon gar nicht mehr, wie er vor Gericht aussagte. „Er kam her und bum hat‘s g‘macht“, erklärte er Richter Florian Grotz.

Der Angeklagte habe ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen, daraufhin sei er drei Treppenstufen runtergefallen und am Boden liegengeblieben. Auch dann habe der Beschuldigte noch kein Ende gekannt, habe mit beiden Fäusten immer wieder auf ihn eingeschlagen. Die Schläge seien so hart gewesen, dass er „Angst um sein Leben“ gehabt habe.

Opfer erlitt schwere Verletzungen im Gesicht

Ein dreifacher Nasenbruch, eine Gehirnerschütterung, Hämatome, eine Platzwunde und Prellungen im ganzen Gesicht seien die Folge davon gewesen, drei Wochen habe er nicht arbeiten können. Damit der Bruch wieder gerade zusammenwächst, habe er sich sogar einer Operation unterziehen müssen.

Bis heute habe er Beschwerden mit den Atemwegen. Und auch psychisch hat der Angriff seine Spuren hinterlassen, wie er erzählte. Er haben wochenlang „keine Nacht richtig durchschlafen“ können, wollte sich deswegen auch therapeutische Hilfe holen, bekam allerdings nirgendwo einen Platz.

Der Angeklagte ließ größtenteils seinen Rechtsanwalt Peter Kempe für sich sprechen, gab die Tat vollumfänglich zu, betonte aber gleichzeitig auch, dass er so betrunken gewesen sei, dass er sich nicht mehr an alles erinnere. Während der Verhandlung mied er jeden Blickkontakt. Auch die Fotos der Verletzungen, die auf dem großen Monitor gezeigt wurden, schaute er nicht an. „Er kann das Geschehene nicht mehr rückgängig machen, aber er bereut es und es tut ihm leid“, sagte der Rechtsbeistand. Deshalb habe er auch bereits im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs Schmerzensgeld in Höhe von 4500 Euro bezahlt.

Weil der Beschuldigte bei der Tat als 18-Jähriger als Heranwachsender galt, wurde auch ein Bericht der Jugendgerichtshilfe vorgetragen. Da der Dingolfinger aus stabilen Familienverhältnissen komme, finanziell selbstständig sei und auch die Schul- und Ausbildungslaufbahn „geradlinig verlaufen“ sei, habe man keine „Reifeverzögerungen“ feststellen können. Deshalb wurde – falls es zu einer Verurteilung komme – Erwachsenenstrafrecht empfohlen.

Staatsanwältin: Tat sei „keine Jugendverfehlung“

Die Staatsanwältin sah den Sachverhalt als bestätigt an. Auch sie sehe in der Tat „keine Jugendverfehlung“ und weil der Angeklagte mit „enormer Brutalität“ für „erhebliche Verletzungen“ gesorgt hatte, forderte sie eine Geldstrafe nach Erwachsenenstrafrecht von 150 Tagessätzen à 50 Euro.

Rechtsanwalt Peter Kempe forderte das Gericht auf, „ernsthaft“ darüber nachzudenken, ob nicht doch Jugendstrafrecht für seinen Mandanten in Frage komme. Die Körperverletzung „kann man nicht wegdiskutieren“, gab er zu. Aber der Beschuldigte habe von Anfang an versucht, die Tat wieder gut zu machen, indem er ein vollumfängliches Geständnis ablegte und ein hohes Schmerzensgeld bezahlte. Er forderte eine Geldstrafe nach Jugendstrafrecht von insgesamt 2000 Euro.

Sollte Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden, bat er Richter Florian Grotz, 90 Tagessätze nicht zu überschreiten, da sein Mandant mit den Kosten durch den Krankenhausaufenthalt des Geschädigten und für die Verhandlung und Nebenklage, bereits genug zu stemmen hätte. Nach den Ausführungen seines Anwalts entschuldigte sich der Beschuldigte nochmals bei seinem Opfer, das auch als Nebenkläger auftrat.

Richter Florian Grotz sprach den jungen Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen – insgesamt 6000 Euro. Die Kosten des Verfahrens und für die Nebenklage habe er als Verurteilter sowieso zu tragen. Weil die Verletzungen „sehr erheblich“ waren und auch er keine Reifeverzögerungen sehe, kam Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung, wie der Richter in der Urteilsverkündung erklärte. Aus „einem nichtigen Anlass“ heraus, habe er brutal auf das Opfer eingeschlagen, sogar als es am Boden lag. „Da hat es erst richtig angefangen.“

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