Zweckvereinbarung unterzeichnet

Triftern übernimmt Standesamt von Wittibreut

23.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:42 Uhr

Bei der Unterzeichnung der Zweckvereinbarung: Bürgermeisterinnen Christine Moser (links) und Edith Lirsch. −Foto: red

„Herzlich willkommen in unserem Standesamt“, so begrüßte Bürgermeisterin Edith Lirsch ihre Amtskollegin von der Nachbargemeinde Wittibreut, Christine Moser. Diese war ins Trifterner Rathaus zu einem besonderen Anlass gekommen.

Beide unterzeichneten den Vertrag zu der am 1. Januar 2024 wirksam werdenden Übergabe der Aufgaben des Standesamtes Wittibreut an das Standesamt Triftern. Zu diesem formellen Abschluss der entsprechenden Zweckvereinbarung hatten die Gemeinderatsgremien beschlussmäßig den Weg geebnet. Sie haben sich dabei für die sogenannte „Große Übertragung“ ausgesprochen, bei der die vollständige Auflösung des Standesamtes Wittibreut zum Jahresende 2023 erfolgt.

Gemeinsamer Standesamtsbezirk



Dabei werden alle personenstandsrechtlichen Aufgaben übergeben und der Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Standesamtes Triftern erweitert, so dass es noch diesen einen gemeinsamen Standesamtsbezirk gibt. Das Standesamt Wittibreut führt ab diesem Zeitpunkt auch kein Siegel mehr.

In der Praxis bedeutet dieser Zusammenschluss, dass künftig alle Aufgaben, wie Geburts- und Sterbefallbeurkundungen, Eheschließungen oder Kirchenaustrittserklärungen im Standesamt Triftern erledigt werden. Mit der Abgabe aller Zuständigkeiten nach Triftern werden auch die Bestellungen der Standesbeamten von Wittibreut widerrufen. Eine Sonderregelung gibt es – wie vertraglich festgelegt – indes noch bei den Trauungen. Bürgermeisterin Christine Moser kann hiernach weiterhin zur Eheschließungsbeamtin bestellt werden und Trauungen im Wittibreuter Rathaus vornehmen.

Vorteil für beide Kommunen



Wie Bürgermeisterin Edith Lirsch bei der Vertragsunterzeichnung im Beisein der beiden Geschäftsleiter, Stephan Spöckmer und Dieter Pfannenstein, hervorhob, sei die Marktverwaltung ausstattungsmäßig und personell in der Lage, die zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Dies geschehe durch die schon langjährig tätige Leiterin des Standesamts, Regina König, und ihre Stellvertreterin Sabine Kreischer. Für die Zukunft sei auch Miriam Stehberger vom Bürgerbüro für die Standesamtsaufgaben eingeplant.

Wie Lirsch weiter ausführte sei die Frage „Wie kann das Standesamt Triftern diese Aufgabe schultern“ im Vorfeld der Zusammenführungsgespräche mit ihrer Amtskollegin ein maßgeblicher Punkt gewesen. Es habe sich aber schnell abgezeichnet, dass die Vereinigung beider Standesämter ein Vorteil für beide Kommunen sein könne. „Dieser Vorgang ist ein Beispiel dafür, wie sich Nachbargemeinden gegenseitig unterstützen können“, so Edith Lirsch. Christine Moser stellte dabei das gute Zusammenwirken heraus, mit dem Ergebnis, dass eine „Win-Win-Situation“ für beide Seiten eingetreten sei.

Beide Bürgermeisterinnen setzten dann ihre Unterschrift unter die Zweckvereinbarung. Diese bedarf jetzt noch der Zustimmung durch die Standesamtsaufsicht beim Landratsamt. Nachdem die vertraglichen Regelungen bereits im Vorfeld miteinander abgesprochen wurden, dürfte diese gewissermaßen Formsache sein, so die beiden Bürgermeisterinnen.

− er

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