Landratsamt hebt Stallpflicht auf

Geflügelpest: Maßnahmen im Kreis Straubing-Bogen entfallen – weiterer Teil noch betroffen

17.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:52 Uhr

Zwei Fälle von Geflügelpest im Landkreis Landshut erreichten durch die Schutzzonen den Landkreis Straubing-Bogen. Nun konnten die Schutzmaßnahmen des ersten Falles seitens des Landratsamtes aufgehoben werden. −Symbolbild: Felix Kästle/dpa

Entwarnung für den Raum Mallersdorf-Pfaffenberg (Lkr. Straubing-Bogen): Für die von der Geflügelpest-Schutzzone betroffenen Betriebe wurde nun die Allgemeinverfügung vom 14. Februar aufgehoben. In einem weiteren Fall bleiben die Maßnahmen bestehen.



Nachdem zwei Fälle von Geflügelpest im Landkreis Landshut im Bereich Neufahrn und Essenbach im Februar auch den Landkreis Straubing-Bogen betroffen haben, gibt es nun Entwarnung seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen.

Die Allgemeinverfügung vom 14. Februar und damit auch die Schutzzone, die mit ihrem zehn Kilometer langen Radius einen Teil von Mallersdorf-Pfaffenberg erreichte, konnten aufgehoben werden. Damit entfällt mit sofortiger Wirkung auch die Aufstallungspflicht.

In einem weiteren Fall vom 23. Februar, der in der Nähe des Bereichs Neufarn und Essenbach aufgetreten war, gelten die Schutzmaßnahmen weiter, teilt das Landratsamt mit. Somit sind andere Ortsteile von Mallersdorf-Pfaffenberg weiterhin von der Stallpflicht betroffen.

− ls

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