Nach Palmen-Zwischenfall

Wieder Höhensünder am Wimpasinger Tunnel – und diesmal auch noch Geisterfahrer

17.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:52 Uhr

Symbolfoto: dpa

Nachdem am Sonntag eine XL-Palme auf einem Anhänger für eine Sperrung und Staus gesorgt hatte, musste am Donnerstag in den Morgenstunden erneut ein überdimensioniertes Gefährt seine Fahrt stoppen. Diesmal war auch ein Geisterfahrer involviert.



Maximal mit 4,20 Metern Höhe passt man durch den Wimpasinger Tunnel auf der Autobahn A 94 Passau-München nahe der Anschlussstelle Ampfing. Doch immer wieder ist das vor allem Lkw-Lenkern nicht klar. Allein 49 Mal löste im vergangenen Jahr die Höhenkontrolle aus, wie Christian Liebl, Leiter der Autobahnpolizeistation Mühldorf mitteilt. Allein zwei Mal waren seine Kollegen diese Woche gefordert.

Lkw-Anhänger löst Höhenkontrolle aus



Um kurz vor 8 Uhr war ein 29-jähriger Berufskraftfahrer aus Weißrussland mit seinem Lkw-Anhänger-Zug auf der Autobahn in Richtung München unterwegs. Bei Heldenstein löste die automatische Messanlage zur Höhenkontrolle für die Durchfahrt durch den Wimpasinger Tunnel aus. Wie in diesen Fällen üblich, gingen die Ampeln auf Rot, die Richtungsfahrbahn München wurde gesperrt. Die Folge war ein Rückstau bis zur Anschlussstelle Ampfing.

Zu hoch war der Brummi, weil er Gebrauchtwagen geladen hatte. Auf die zulässige Maximalhöhe reduzieren konnte der 29-Jährige seine Fracht aber schnell – „durch geschicktes Umstellen der Fahrzeuge unter Anleitung der Beamten“, wie die Polizei mitteilt. So durfte er seine Fahrt fortsetzen, musste aber ein Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen.

Polizei erwischt ungeduldigen Geisterfahrer



Neben dem Höhensünder hatten es die Beamten noch mit einem Geisterfahrer zu tun. Denn: ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Mühldorf, dem die Wartezeit im Stau vor dem Tunnel wohl zu lange war, hatte mit seinem Pkw auf dem Seitenstreifen gewendet, um entgegen der Fahrtrichtung zurück zur Anschlussstelle Ampfing zu fahren. Ihn erwartet ein Bußgeld mindestens im dreistelligen Euro-Bereich. Zudem wurde sein Fehlverhalten der Führerscheinstelle gemeldet, um dort die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr prüfen zu lassen.

− red

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