Veterinäramt hebt Verfügung auf

Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Landkreis Landshut endet – Zwei Bereiche weiter betroffen

15.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:57 Uhr

Das Veterinäramt hat entschieden: Im nördlichen Landkreis Landshut endet die wegen der Geflügelpest verhängte Aufstallungspflicht. −Foto: picture alliance/dpa/Roland Weihrauch

In wenigen Tagen können die wegen der Geflügelpest aufgestallten Tiere im nördlichen Landkreis Landshut wieder in ihre Gehege zurück. In zwei anderen Gebieten – Rottenburg und Pfeffenhausen – bleiben die Einschränkungen aber noch bestehen.



Die letzten Untersuchungen waren ohne Befund. Das teilt das Landsratsamt Landshut am Mittwoch mit. Damit kann die Geflügelpest im nördlichen Landkreis Landshut demnächst ad acta gelegt und die aufgestallten Tiere in wenigen Tagen wieder in ihre Gehege zurückgebracht werden.

Mitte Februar war auf einem Geflügel-Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach ein Fall von Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Wenige Tage darauf traf es auch einen Hühner-Betrieb in der Nähe von Rottenburg. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtete das Veterinäramt vorsorglich jeweils eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer großen Überwachungszone. Da es nun keinen weiteren Krankheitsfall gab und auch keiner unter den Wildvögeln in diesem Bereich gemeldet worden ist, wird die Allgemeinverfügung am kommenden Freitag im Raum Ergoldsbach aufgehoben. Somit bestehen dann in diesem Bereich keine Sperrzonen und Handelsbeschränkungen mehr und auch die Aufstallpflicht entfällt.

Vogelgrippe im Landkreis Kehlheim betrifft Pfeffenhausen



Weiterhin gültig sind die Beschränkungen aber im Raum Rottenburg bis mindestens 24. März sowie im Raum Pfeffenhausen. Grund ist hier ein Fall von Vogelgrippe in Train (Landkreis Kelheim). Da nun ein Teil der Überwachungszone den Landkreis Landshut und besonders Pfeffenhausen betrifft, ist hier frühestens am 1. April Schluss mit der Aufstallpflicht, so das Landratsamt.

− ls



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