Landau

19-Jähriger schlägt Security mit Faust ins Gesicht – zu Jugendarrest verurteilt

15.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:58 Uhr

Weil er bei einem Diskotheken-Besuch einen Mann des Sicherheitsdienstes geschlagen hatte, wurde ein 19-Jähriger nach Jugendstrafrecht zu einem Freizeitarrest und Alkoholabstinenz verurteilt. −Foto: Birgmann

Einem Dingolfinger ist im Oktober 2022 das Feiern gehörig vergangen. Denn: Die Partynacht endete für ihn mit einer Anzeige wegen Körperverletzung. Deswegen musste sich der junge Mann am Dienstag vor dem Landauer Amtsgericht verantworten.

„Es war viel Alkohol im Spiel“, erzählte der Angeklagte Richter Michael Piringer. Eindeutig zu viel, denn an die Tat könne er sich überhaupt nicht mehr erinnern, wie er versicherte. 2,5 Promille wurde am Tatabend bei dem Beschuldigten gemessen.

Der damals gerufene Polizist, der als Zeuge geladen war, konnte sich allerdings erinnern. In einer Dingolfinger Diskothek sei ein Streit zwischen dem Angeklagten und einem Mädchen eskaliert. Ein Mann des Sicherheitsdienstes wollte dazwischen gehen, Schlimmeres verhindern und sei dabei selbst zum Opfer geworden. „Er hat mir erzählt, dass er mit der Faust im Gesicht getroffen wurde, ich habe auch den Cut über dem Auge gesehen“, sagte der Beamte vor Gericht aus. Ob der Schlag der Security oder dem Mädchen galt, könne man nicht sagen.

Der Angeklagte räumte die Tat ein, versicherte aber zeitgleich, dass „die Sache längst geklärt“ sei. Ein paar Tage später habe er den Geschädigten zufällig getroffen, habe sich entschuldigt. „Wir haben uns dann auch die Hand gegeben“, betonte er.

Geschädigter wollte keine Anzeige aufgeben

Das könne sich auch der Polizist gut vorstellen, wie er erklärte. So habe der Mann des Sicherheitsdienstes gar kein Interesse an einer Anzeige gehabt, wie er damals vor Ort betonte. Auch zum Gerichtstermin, bei dem er als Zeuge geladen war, erschien er nicht.

Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte Heranwachsender, weshalb auch ein Bericht der Jugendgerichtshilfe vorlag. Wegen des Alters, nicht geregelter Lebensverhältnisse und einer schwierigen Familiengeschichte könne man laut dem Bericht Reifeverzögerungen beim Beschuldigten nicht ausschließen, weshalb Jugendstrafrecht empfohlen wurde.

Dass sich der Angeklagte im Nachhinein beim Geschädigten entschuldigt hatte, sei vor Gericht viel wert, wie Richter Piringer betonte. Das „Hauptproblem“, wie er es nannte, sah er beim Blick ins Vorstrafenregister. Der Angeklagte ist schon mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ist bereits wegen Körperverletzung einmal schuldig gesprochen worden. „Auch da war wohl Alkohol im Spiel“, sagte der Richter.

Letztendlich verurteilte er ihn wegen Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu einem Freizeitarrest mit einer sechsmonatiger Alkoholabstinenz, die mittels Urinproben regelmäßig kontrolliert werde. „Das tut Ihnen bestimmt gut“, betonte Michael Piringer in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte nahm das Urteil an, das somit rechtskräftig ist.

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