Entspannung fürs Konto

Erste Studierende bekommen 200 Euro

14.03.2023 | Stand 14.03.2023, 9:51 Uhr

Geldscheine - Studierenden und Fachschüler können sich nach langem Warten auf die Energiepreispauschale von 200 Euro freuen. - Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa

Nach langem Warten können sich die ersten Studierenden und Fachschüler auf die langersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro freuen. An diesem Freitag soll für einige die Auszahlung des Geldes im Rahmen einer Testphase beginnen.

Ein halbes Jahr nach Ankündigung der 200-Euro-Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler wird ab diesem Freitag für die ersten Betroffenen das Geld überwiesen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesbildungsministerium und dem Digitalministerium in Sachsen-Anhalt. «Die ersten Antragsteller werden die Einmalzahlung in Kürze auf ihrem Konto haben», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der dpa.

Eine Testphase der entsprechenden Antragsplattform im Internet mit Hochschulen und Fachschulen in mehreren Bundesländern ist den Angaben zufolge erfolgreich verlaufen. «Die Testphase ist technisch geglückt», sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP). Etwa 12.800 Antragsteller hätten ihre Bewilligungsbescheide erhalten. An diesem Freitag werde der Bund die Energiepreispauschale anweisen.

Da Sachsen-Anhalt beim Aufbau des digitalen Bafögs federführend war, hatten Bund und Länder das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepreispauschale betraut. Seit vergangener Woche konnten Studierende und Fachschüler mehrerer Bildungseinrichtungen das Geld im Rahmen eines Tests beantragen.

Antragsplattform ab Mittwoch für alle offen

«Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann», sagte Stark-Watzinger. Den Angaben zufolge lag der durchschnittliche Aufwand zur Beantragung der 200 Euro bei etwa drei Minuten. Beide Politikerinnen gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass wie geplant ab kommendem Mittwoch die Antragsplattform allen etwa 3,5 Millionen Betroffenen offen stehen wird. Über die Details zur Anmeldung und Beantragung werden sie in der Regel von ihren Bildungseinrichtungen informiert.

Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder «gewöhnlicher Aufenthalt» in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte. Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Praktische Umsetzung war bisher schwierig

Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im vergangenen September vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich aber schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.

Bund und Länder gerieten bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu bauen, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig, persönliche und Konto-Daten, die bei den Bildungseinrichtungen vorliegen, zusammenführt werden, immer wieder in Streit. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details.

Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass sich alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein «Elster-Zertifikat», wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.

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