Polizei Simbach
Schleierfahnder stellen mehrere Verstöße fest

17.07.2021 | Stand 20.09.2023, 3:58 Uhr

Kirchdorf. Am Freitagnachmittag, 16.07.2021 befanden sich Simbacher Grenzpolizisten auf der B 12 und führten im Bereich des dortigen Parkplatz Seibersdorf Personen- und Fahrzeugkontrollen durch. Gegen 13.45 Uhr wurde ein Pkw mit belgischer Zulassung zur Kontrolle angehalten. Der Fahrer, ein 36-jähriger belgischer EDV-Spezialist erklärte, dass er soeben aus der Schweiz kommt und nun mit seiner Lebensgefährtin nach Wien zu einer Hochzeit fährt. Im Verlauf der Kontrolle hatte er seinen belgischen Führerschein übergeben. Hierbei war schnell klar, dass es sich um keine amtliche Ausstellung handeln konnte. Bei einer eingehenden Prüfung hatten die Beamten eine Totalfälschung festgestellt. Neben dem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung erwartet ihn noch ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Den Rest der Strecke nach Wien und zurück nach Belgien muss nun seine Lebensgefährtin übernehmen.

Ebenfalls auf der B12 wurde gegen 17.00 Uhr ein österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland kontrolliert. Hierbei zeigte der 26-jährige aus dem Landkreis Erding einen österreichischen Führerschein vor. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass ihm das Führen des Pkw in Deutschland eigentlich nicht erlaubt ist. Aufgrund der unklaren Sachlage wurde ihm zunächst die Weiterfahrt gestattet. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, ob sich der Tatverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhärtet.

Ähnlich verlief die Kontrolle bei einem 29-jährigen Ungarn, welcher auf dem Weg von Deutschland in seine Heimat unterwegs war. Nachdem der Ungar überhaupt keine Fahrerlaubnis vorzeigen konnte, wurde in diesem Fall die Weiterfahrt unterbunden und seine Beifahrerin musste weiter fahren. Hier wird eine Anfrage über das Gemeinsame Zentrum (GZ) der Polizeien von Deutschland und Österreich in Passau Gewissheit bringen, inwieweit er tatsächlich im Besitz eines ungarischen Führerscheins ist. Über das GZ Passau werden regelmäßig Anfragen in südosteuropäische Länder wie Ungarn, Bulgarien oder Rumänien getätigt.

Gegen 16.30 Uhr hatten die Grenzpolizisten zwei Fußgänger, welche in Richtung Österreich gingen kontrolliert. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass einer der beiden ein amtsbekannter russischer Staatsangehöriger aus Österreich war. Im Laufe der Durchsuchung konnte in der mitgeführten Umhängetasche ein verbotenes Messer aufgefunden und sichergestellt werden. Den 29-jährigen Facharbeiter erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz wegen des Besitzes eines verbotenen Butterfly-Messers.