Verkehrspolizei Traunstein
Kontrollen im Bereich der Autobahn A8

30.09.2021 | Stand 20.09.2023, 1:08 Uhr

Traunstein. In den letzten 24 Stunden wurden durch die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein verschiedene Verkehrsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen auf der BAB A 8 Ost kontrolliert und beanstandet.

Darunter befand sich 51-jähriger Berufskraftfahrer aus Slowenien. Er war bei Teisendorf mit seinem Kleintransporter Renault kontrolliert worden. Ein Blick unter die Plane des Kleintransporters offenbarte, dass der Slowene seine Ladung in keinster Weise gesichert hatte. Diese war auf der Ladefläche bereits umgefallen. Zudem war der Kleintransporter, so die anschließende Verwiegung, auch noch deutlich überladen. Der Slowene wurde wegen Überladung und Verstoßes gegen die Ladungssicherung zur Anzeige gebracht. Er durfte ein Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt bis zur Abladung und ordnungsgemäßen Sicherung seiner Restladung untersagt.

Ein 34-jähriger Firmenchef aus Slowenien wurde bei Siegsdorf wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz zur Anzeige gebracht. Der Mann wollte einen Lastkraftwagen Mercedes von Deutschland an seinen Firmensitz in Slowenien überführen. Das erforderliche Kontrollgerät in seinem Lastkraftwagen hatte er allerdings nicht bedient. Der Grund hierfür war wohl, dass seine Fahrerkarte seit einem Jahr abgelaufen war. Auch gegen ihn wurde ein Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich ausgesprochen.

Ein 28-jähriger Berufskraftfahrer aus den Niederlanden wurde bei Bad Reichenhall beanstandet. Der Niederländer war mit einem Großraumtransport auf der Autobahn in Richtung Salzburg unterwegs. Die Ladung auf seinem Spezialtransport bestand aus einem überlangen Tankbehälter. Bei der Kontrolle seiner Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen mussten die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein feststellen, dass der Niederländer nur zur Nachtzeit hätte fahren dürfen. Also zu einer Zeit, in der im Regelfall wenig Verkehr vorherrscht, so dass es zu weniger Behinderungen des allgemeinen Verkehrs kommt. Dem Niederländer wurde die Weiterfahrt bis 22 Uhr untersagt. Er wurde wegen Verstoßes gegen den Auflagenbescheid zur Anzeige gebracht.

Auf Höhe Traunstein wurde ein 38-jähriger Berufskraftfahrer aus Bulgarien, der mit seinem Kleintransporter-Anhänger-Gespann in Richtung Süden unterwegs war, nach Abfahrt von der Autobahn aus dem Verkehr gezogen. Auf seinem Gespann hatte er drei Personenkraftwagen geladen, die für Bulgarien bestimmt waren. Eine Transportgenehmigung konnte er zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorweisen. Zudem war in seinem Kleintransporter VW kein erforderliches Kontrollgerät verbaut. Der Bulgare konnte somit seine Lenk- und Ruhezeiten nicht nachweisen. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und wegen Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrsgesetz angezeigt. Mit der Anzeige verbunden war auch ein Teilsicherheitsleistung in Höhe von 500,- Euro.

Eine entsprechende Sicherheit durfte auch ein 56-jähriger Kfz-Händler aus Ungarn hinterlegen. Er war bei Bergen kontrolliert worden. An seinem Personenkraftwagen Kia, den er in Deutschland erworben hatte und nach Ungarn überführen wollte, waren ungarische Händlerkennzeichen angebracht, die so keine Gültigkeit hatten. Er wurde wegen unerlaubter Fernzulassung zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde dem Ungarn bis zur Beibringung einer gültigen Zulassung oder einem möglichen Abtransport mittels Anhänger zudem untersagt.

Aber auch die Thematik Ablenkung im Straßenverkehr ist nach wie vor aktuell. So wurden bei Bergen ein 28-jähriger Berufskraftfahrer aus Bosnien und ein 29-jähriger Berufskraftfahrer aus Litauen zur Anzeige gebracht. Während der vorangegangenen Fahrt mit ihren Sattelzügen galt deren Aufmerksamkeit weniger dem Verkehrsgeschehen, sondern mehr deren Smartphones, auf die eifrig getippt worden war. Gegen beide Fahrzeuglenker wurde noch am Kontrollort ein Bußgeld in Höhe von 100,- Euro ausgesprochen.