Grenzpolizei Piding
Kontrolle grenzüberschreitender Linienbusse

06.09.2021 | Stand 20.09.2023, 3:59 Uhr

Piding. Samstagnachmittag kontrollierten die Schleierfahnder der GPI Piding unter anderen zwei Fernreisebusse auf der A8, Höhe Piding, in Fahrtrichtung Salzburg. Die Bilanz - vier albanische Staatsangehörige wurden nach dem Aufenthaltsgesetz zur Anzeige gebracht
Grundsätzlich können sich albanische Staatsangehörige im Rahmen des sogenannten Touristenprivilegs bis zu 90 Tage visumsfrei im Schengenraum, also auch in Deutschland, aufhalten. Solche visumsfreien Kurzzeitaufenthalte umfassen zum Beispiel den Besuch von Freunden oder der Familie.
Den Anfang machte ein 24-jähriger Insasse, bei dem die Überprüfung ergab, dass sich dieser ohne im Besitz eines Visums oder Aufenthaltstitels zu sein, bereits 16 Monate und somit seit annähern 400 Tagen illegal im Bundesgebiet aufhielt. Gegen einen weiteren 48-jährigen Mitreisenden bestand eine Wiedereinreisesperre, nachdem dieser im letzten Jahr seitens der Bundespolizei in sein Heimatland zurückgeschoben wurde - er hätte somit gar nicht nach Deutschland einreisen noch aufhalten dürfen.
Auch im zweiten Fernreisebus mussten zwei Insassen beanstandet werden. Gegen einen 30-jährigen Albaner bestand eine Ausschreibung seitens der schweizerischen Behörden, wonach ihm die Einreise in den gesamten Schengenraum zu verweigern ist. Die Überprüfung eines 24-Jährigen Mitinsassen ergab, dass für diesen gleich zwei Ausschreibungen der Bundespolizei bestanden, wonach der legale Aufenthalt zu überprüfen ist. Diese Überprüfung ergab, dass der Mann weder über ein Visum noch über einen Aufenthaltstitel verfügte - in seinem Reisegepäck jedoch einen Arbeitsvertrag für eine deutsche Firma mitführte. Somit konnte er sich auch nicht auf das sogenannte Touristenprivileg und die damit verbundene Visabefreiung berufen.
Alle vier Albaner wurden nach dem Aufenthaltsgesetz zur Anzeige gebracht. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen mussten sie das Bundesgebiet unverzüglich verlassen.