Bundespolizei Passau
Kinder und Jugendliche im Gleis - Bundespolizei sucht Zeugen

12.07.2021 | Stand 20.09.2023, 21:52 Uhr

Straubing. Am Freitag (9. Juli) kam es auf der zweigleisigen ICE-Strecke (Bahnstrecke 5830) von Passau nach Obertraubling in Straubing Höhe Eglsee / Hirschberger Ring wiederholt zu einem Vorfall mit Jugendlichen und Kindern, die sich im Gleisbereich aufhielten.

Der Triebfahrzeugführer eines aus Passau kommenden ICE erkannte um 18.24 Uhr drei Kinder bzw. Jugendliche im Gleis und leitete daraufhin umgehend eine Schnellbremsung ein. Zum Glück kam der Zug rechtzeitig zum Stillstand und die drei Personen wurden nicht verletzt. Anschließend flüchteten sie in unbekannte Richtung und konnten auch nach einer eingeleiteten Nahbereichsfahndung durch die Bundes- und Landespolizei nicht mehr aufgefunden werden.
Durch die Streckensperrungen entstanden bei 18 Zügen insgesamt Verspätungen von mehr als 700 Minuten.

Laut Aussage des Fahrers des ICE waren die drei Personen zwischen 10 und 15 Jahre und trugen dunkle Kleidung.
Die Bundespolizei Passau ermittelt nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und bittet um Zeugenhinweise:
Wer hat am Freitag (9. Juli) in der Zeit von 18:00 bis 18:30 Uhr im Bereich des Ereignisorts Beobachtungen gemacht?
Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei Passau unter der Telefonnummer 0851/756350-0, oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Dies ist im Jahr 2021 bereits der vierte bekannte Fall im Bereich Straubing, bei dem sich Kinder und Jugendliche im Gleisbereich aufgehalten haben und die Züge Schnellbremsungen einleiten mussten.
Die Bundespolizei Passau warnt deshalb nochmal eindringlich vor dem Aufenthalt im Gleisbereich! Moderne Züge fahren schnell und leise, darum sind sie erst spät zu erkennen. Aufgrund des langen Bremsweges eines Zuges ist das schnelle Anhalten so gut wie ausgeschlossen. Besonders Kinder und Jugendliche sind sich oft des großen Risikos nicht bewusst und Erwachsene sollten hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. In den vergangenen Jahren kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei Passau immer wieder zu tödlichen Unfällen, die auf Leichtsinn oder Unachtsamkeit zurückzuführen sind. Der unbefugte Aufenthalt und das unbefugte Überschreiten der Gleise ist aber nicht nur gefährlich, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar und wird bei einem erstmaligen Verstoß regelmäßig mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro geahndet. Muss wegen der Gleisüberschreitung ein Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung einleiten, wird jemand verletzt oder kommt es zu einem Sachschaden, so erwarten den Verursacher empfindlichere Folgen: Er wird wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Damit auch Kindern und Jugendlichen die mit dem Bahnbetrieb zusammenhängenden Gefahren deutlich werden, bietet die Bundespolizei Passau bereits Präventionsmaßnahmen an, beispielsweise durch Sicherheitsunterrichte in den Schulen.