Grenzpolizei Burghausen
Kennzeichenmissbrauch sowie Verstöße gegen die Zulassungs- und Abgabenordnung

21.07.2021 | Stand 20.09.2023, 6:03 Uhr

Burghausen. Im Rahmen der Fahndungstätigkeit stellte eine Streife der Grenzpolizei Burghausen am Dienstag, 20. Juli, gegen 12.15 Uhr einen roten Kleinwagen mit ungarischer Händlerzulassung im Bereich der Bundesstraße 12 bei Marktl fest.

Das Fahrzeug wurde zur Kontrolle angehalten und dabei festgestellt, dass der 68-jährige Ungar, das Fahrzeug für eine ungarische Firma bei einem deutschen Autohändler gekauft hatte und dieses nun nach Ungarn überführen sollte. Genutzt hat der Mann dazu ungarische Händlerkennzeichen.

Der Grenzpolizei Burghauen fallen immer wieder solche sogenannten Fernzulassungen auf, bei denen ein ausländischer Autohändler in Deutschland ein Fahrzeug kauft und dann mittels Kurierfahrer in das Zielland - wie hier Ungarn - überführen lassen will. Der Fahrer bekommt zwar meist ein gültiges Fahrtenbuch und Händlerkennzeichen für die Überführungsfahrt mit und bringt diese dann aus seiner Sicht auch ordnungsgemäße am Fahrzeug an, erlaubt ist diese Art der Ausfuhr aber dennoch nicht.

Ein Fahrzeug das im Bundesgebiet gekauft wird unterliegt der deutschen Zulassungs- und Steuerverordnung. Der Mann oder seine Firma hätten also bei der zuständigen Zulassungsstelle deutsche Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen beantragen und am Fahrzeug anbringen müssen, um den Pkw nach Ungarn bringen zu können. Das wissen die Fahrer aber oftmals nicht und machen sich dann regelmäßig einem Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs, sowie Verstößen nach der Zulassungs- und Abgabenordnung schuldig.

Die Krux an der Sache. Kauft die ausländische Firma das Fahrzeug nicht in Deutschland sondern zum Beispiel in Frankreich oder Italien und fährt der Kurierfahrer hier im Transit nur durch, ist diese Art der Zulassung wieder erlaubt, weil das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes keinen regelmäßigen Standort in Deutschland hatte und dann auch nicht der deutschen Zulassungsverordnung unterliegt.

Im Fall des 68-jährigen Ungarn wurde die Weiterfahrt an der Kontrollstelle untersagt. Ein Freund des Mannes war jedoch mit einem Autoanhänger unterwegs, so dass das Fahrzeug auf den Hänger verladen werden und die Fahrt Richtung Ungarn mit etwas zeitlicher Verzögerung fortgesetzt werden konnte.