Der Prozess geht weiter. Die gestellten Aussetzungsanträge hat die vierte Strafkammer am Landgericht München I zurückgewiesen.
Im Münchner Wirecard-Prozess hat das Gericht einen Stopp des Verfahrens um den größten deutschen Bilanzskandal seit 1945 abgelehnt. Die vierte Strafkammer des Landgerichts München I wies am Mittwoch die Aussetzungsanträge zurück, die sowohl die Verteidiger des Ex-Vorstandschefs Markus Braun als auch die Anwälte des früheren Wirecard-Chefbuchhalters gestellt hatten.
Gravierende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien sehen die Richter nicht, wie der Vorsitzende Markus Födisch am zehnten Prozesstag erläuterte. Eine «effektive Verteidigung» sei nicht beeinträchtigt.
Die Verteidiger werfen der Münchner Staatsanwaltschaft vor, die Verteidigung nachträglich mit Zehntausenden Seiten von Akten und Dokumenten nachträglich zu überhäufen und den Anwälten andererseits wesentliche Unterlagen vorenthalten zu haben. Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm hatte erklärt, ein ordnungsgemäßes rechtsstaatliches Verfahren sei unter diesen Umständen nicht möglich.
Braun, der ehemalige Chefbuchhalter und der frühere Wirecard-Geschäftsführer in Dubai sind des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Laut Anklage sollen sie seit 2015 die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben.
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