Seit Dienstagmorgen können Hausbesitzer, die ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Alternative wie Wärmepumpe umrüsten wollen, dazu den entsprechenden Förderantrag bei der KfW stellen. Bis zu 70 Prozent gibt der Staat dazu. Der Andrang ist groß.
„Vor Ihnen im Warteraum sind: 479 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es schon am frühen Morgen im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Antragstellung für den „Zuschuss 458“ begann um 8.00 Uhr , der Andrang war sofort enorm.
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Heizungsgesetz gilt seit 1. Januar 2024
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Austausch eine Heizung mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas gegen eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen eine Grundförderung von 30 Prozent.
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Hausbesitzer, die ihr Haus auch selbst bewohnen, können jedoch bis zu 70 Prozent Zuschuss zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bekommen. Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle sowie für sehr saubere Holzheizungen gibt es Sonderboni. Wer weniger als 40.000 Euro im Jahr verdient, bekommt zudem eine extra Förderung.
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Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar jedoch, dass Neubauten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.
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