Steuern
Lindner will Hobbybrauer bei Biersteuer entlasten

08.04.2024 | Stand 09.04.2024, 6:59 Uhr |

Hobbybierbrauer - Eine Anmeldepflicht für privates Bierbrauen beim Hauptzollamt wäre nicht mhr notwendig, sollte der Gesetzesentwurf verabschiedet werden. - Foto: Stefan Sauer/dpa

Bislang war es Hobbybrauern gestattet bis zu 200 Liter Bier im Jahr steuerfrei zu brauen. Sollte der Gesetzesentwurf von Christian Lindner verabschiedet werden, könnte sich das bald ändern.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen, wie aus einem Entwurf des Jahressteuergesetzes hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bisher dürfen Hobbybrauer laut Biersteuerverordnung nur 200 Liter unversteuert lassen. Das Gesetz ist noch am Anfang des politischen Verfahrens und weder vom Kabinett noch vom Bundestag beschlossen. Zuerst berichtete darüber die „Augsburger Allgemeine“.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Gehalt der Stammwürze im Bier. Auf 100 Liter Pils, Kölsch oder Alt fallen laut Zoll in der Regel 8 bis 9 Euro Biersteuer an, für die gleiche Menge Starkbier zahlen die Brauer zwischen 12 und 13 Euro.  

Außerdem soll die Anmeldepflicht für privates Bierbrauen beim Hauptzollamt entfallen, bei der bisher die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge angegeben werden musste. 

Große Steuereinbußen für den Bundeshaushalt sind durch das steuerfreie Bier nicht zu erwarten: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage aus der Unionsfraktion nahm der Staat im ersten Halbjahr 2022 rund 7000 Euro Biersteuer von privaten Haus- und Hobbybrauern ein.

© dpa-infocom, dpa:240408-99-598066/3

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