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Diese 22 Gesetzlichen Krankenkassen erhöhten mitten im Jahr den Zusatzbeitrag

21.09.2024 | Stand 23.09.2024, 16:13 Uhr |

Gut jede zweite Krankenkasse hat schon zum Jahreswechsel auf 2024 die Beiträge erhöht. Nur drei senkten laut Stiftung Warentest die Tarife. Im Frühjahr und Sommer erhöhten nun einige davon erneut den Zusatzbeitrag. − Foto: Imago/Sascha Stein

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) warnten im Juni vor Beitragserhöhungen für die Versicherten ab 2025. Doch für Millionen Versicherte wird es schon heuer teurer: Laut Finanztip erhöhten diese 22 Krankenkassen bereits unterm Jahr den Zusatzbeitrag.

  

Gut jede zweite Krankenkasse hat schon zum Jahreswechsel auf 2024 die Beiträge erhöht. Nur drei senkten laut Stiftung Warentest die Tarife – etwa die BKK Faber-Castell in Regen und die Audi BKK in Ingolstadt. Für nächstes Jahr erwartet der GKV-Spitzenverband angesichts von milliardenschweren Kosten weitere Erhöhungen. Zu rechnen sei 2025 mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von 0,5 bis 0,6 Prozentpunkten.

Eigentlich sind mögliche Beitragsanpassungen auch nur zum jeweiligen Jahresbeginn vorgesehen. Doch eine aktuelle Auswertung des Geld-Ratgebers Finanztip mit Sitz in München und Berlin zeigt: Seit Mai 2024 haben 22 Krankenkassen mitten im Jahr den Beitrag erhöht. 7,6 Millionen Versicherte seien betroffen.

Weder zum Jahreswechsel noch im laufenden Jahr die Zusatzbeiträge erhöht haben übrigens die Krankenkassen mit den meisten Versicherten bundesweit, die in Bayern wählbar sind: AOK Bayern (1,58 Prozent), DAK (1,7 Prozent) und Techniker Krankenkasse (1,2 Prozent). Die Barmer erhöhte den Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel von 1,5 auf 2,19 Prozent – aber nicht unter dem laufenden Jahr.

Die meisten der 22 Krankenkassen erhöhten schon zum Jahresbeginn die Beiträge



Die meisten der Kassen, die den Beitrag jüngst erhöhten, hatten schon zum Jahreswechsel mehr Geld verlangt „Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft“, erklärt Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip, zu den Gründen.

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Der gesamte Krankenversicherungsbeitrag umfasst neben dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen den sogenannten Zusatzbeitrag. Diesen kann jede Kasse individuell bestimmen und er war zum Jahreswechsel auf 2024 auf im Schnitt 1,7 Prozent gestiegen. Manche Kassen liegen zum Teil deutlich darunter, manche deutlich darüber.

So passten die 22 Krankenkassen laut Finanztip ihren Zusatzbeitrag an



- BKK Diakonie: 2,69 Prozent seit 1. Juli 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,6 auf 1,8 Prozent.
- BKK Dürkoppadler: 2,55 Prozent seit 1. September 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,29 auf 1,55 Prozent.
- BKK Euregio: 1,79 Prozent seit 1. Juni – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 0,84 auf 1,25 Prozent.
- BKK24: 2,55 Prozent seit 1. Juli 2024 − zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,79 auf 1,89 Prozent.
- BKK Gildemeister Seidensticker: 1,99 Prozent seit 1. Mai 2024 − zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 0,9 auf 1,5 Prozent.
- BKK mkk - meine krankenkasse (ehemals BKK VBU): 2,5 Prozent seit 1. August 2024 – im Vorjahr bei 1,8 Prozent.
- BKK MTU: 1,9 Prozent seit 1. Juni 2024 – im Vorjahr bei 1,6 Prozent.
- BKK Pfalz: 2,38 Prozent seit 1. Juli 2024 − zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,55 auf 1,98 Prozent.
- BKK Pfaff: 1,8 Prozent seit 1. Juli 2024 − zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 0,8 auf 1,4 Prozent.
- BKK Rieker Ricosta Weisser: 2,9 Prozent seit 1. August 2024 – im Vorjahr noch bei 2 Prozent.
- BKK Textilgruppe Hof: 2,8 Prozent seit 1. Juli 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 0,9 auf 1,3 Prozent.
- BKK Verbundplus: 1,55 Prozent seit 1. August 2024 – bislang bei 1,35 Prozent.
- BKK Wirtschaft & Finanzen: 2,99 Prozent seit 1. September 2024– zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,69 auf 1,99 Prozent.
- BKK ZF & Partner: 2,1 Prozent seit 1. Juni 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,45 auf 1,69 Prozent.
- Continentale BKK: 2,2 Prozent seit 1. Juli 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,4 auf 1,6 Prozent.
- IKK - die Innovationskasse: 2,3 Prozent seit 1. Juli 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,6 auf 1,7 Prozent.
- IKK classic: 2,19 Prozent seit 1. August 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,6 auf 1,7 Prozent.
- Knappschaft: 2,7 Prozent seit 1. August 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,6 auf 2,2 Prozent.
- KKH: 3,28 Prozent seit 1. August 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,5 auf 1,98 Prozent.
- Pronova BKK: 2,4 Prozent seit 1. August 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,7 auf 1,8 Prozent.
- Viactiv: 1,99 Prozent seit 1. April 2024 – bislang bei 1,6 Prozent.
- Vivida BKK: 2,49 seit 1. Juli 2024 – zum Jahreswechsel bereits Erhöhung von 1,4 auf 1,7 Prozent.

Wechsel der Gesetzlichen Krankenversicherung spart schnell mehrere Hundert Euro



„Weil viele Versicherungen dieses Jahr ihren Zusatzbeitrag angehoben haben, manche sogar zum zweiten Mal, können betroffene Versicherte aktuell besonders von einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse profitieren“, rät Weber. Wie sehr sich ein solcher Wechsel lohnt, hängt vom Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist.

Nach Finanztip-Berechnungen kann ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Wechsel von der Krankenkasse KKH (3,28 % Zusatzbeitrag seit 01.08.2024) zu einer der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen (0,9 % Zusatzbeitrag) im Monat 25,70 Euro netto sparen. So viel bleiben von 35,70 Euro Beitragsersparnis nach Steuern übrig. Im Jahr macht das 308,40 Euro Ersparnis bei der Krankenversicherung.

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro steigt die Netto-Ersparnis auf 32,68 Euro monatlich oder 392,16 Euro jährlich. Und ein Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt spart durch diesen Wechsel 38,75 Euro pro Monat oder 465 Euro auf ein Jahr gerechnet.

Wie groß die individuelle Ersparnis beim Zusatzbeitrag ist, können Arbeitnehmer online mit einem Rechner von Finanztip prüfen. Der kostenfreie Verbraucherservice zeigt die Ersparnis bei einem Wechsel von der aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit tätigen Krankenkasse.

Welche Krankenkassen sind noch gut und günstig? Und wie kann ich wechseln?



„Derzeit empfehlen wir die HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund“, teilt eine Sprecherin von Finanztip auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern mit. Diese Kassen hätten in einer Preis-Leistungs-Bewertung am besten abgeschnitten, in die 33 Merkmale aus acht Bereichen eingeflossen sind: Service, Zähne, Vorsorge, Familie, alternative Heilmethoden, Bonus, Beitrag und Transparenz. Keine von ihnen hat zudem den Zusatzbeitrag im Sommer erhöht.

Wichtig dabei: Rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind zwar bei allen Krankenkassen gleich, sie sind gesetzlich geregelt. Doch bestimmte Zusatzleistungen oder Bonusprogramme können sich unterm Strich für den Versicherten mehr auszahlen, als ein niedrigerer Beitrag.

Im Fall einer Beitragserhöhung haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. Es reicht dann, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt die Kündigung. Nur der Arbeitgeber sollte zeitnah informiert werden. Eine Kündigung durch den Versicherten ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich. Die neue Kasse darf laut Finanztest auch niemanden ablehnen, auch nicht aufgrund von Alter oder Krankheit. Ohne Sonderkündigungsrecht ist ein Kassenwechsel nach zwölf Monaten möglich.

Lohnt sich jetzt eine private Krankenversicherung?



Wer angesichts steigender Zusatzbeiträge mit einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) liebäugelt, sollte prüfen, ob er sich die steigenden Beiträge langfristig leisten kann. Ein PKV-Tarif mit umfassenden Leistungen kostet auch entsprechend viel. Finanztip empfiehlt in den meisten Fällen, sich lieber gesetzlich zu versichern und den Versicherungsschutz auf Wunsch durch Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen.

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