Nach ein paar Tagen Gezänk steht der Termin für die Bundestagswahl. Nun muss zunächst der Kanzler handeln, dann der Bundespräsident.
Nach der Einigung auf den 23. Februar kommenden Jahres als Datum der vorgezogenen Bundestagswahl ist nun der Kanzler am Zuge.
- Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellt im Bundestag den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen - in der Erwartung, dass das Gegenteil passiert.
- Der Bundestag entscheidet 48 Stunden später über diesen Antrag.
- Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen.
- Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Er ist nicht verpflichtet, dies zu tun.
- Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.
- Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin.
© dpa-infocom, dpa:241112-930-286329/1
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