Nach längerer Pause wird der Sommermärchen-Prozess gegen drei ehemalige Top-Funktionäre des DFB fortgesetzt. Ende des Monats könnte das Verfahren gegen einen der drei eingestellt werden.
Das Verfahren im Sommermärchen-Prozess gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach könnte Ende August eingestellt werden. Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler kündigte am Freitag ein entsprechendes Rechtsgespräch mit der Niersbach-Seite für den kommenden Verhandlungstag am 26. August an. Bei einem solchen geht es um die Höhe der Auflage im Falle einer Einstellung.
Bereits im Mai hatte Distler gesagt: „Seine Schuld ist als gering einzuschätzen, deshalb kann eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen.“ Die Richterin bestätigte während der Fortsetzung des Prozesses nach längerer Pause zudem die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt aus gesundheitlichen Gründen.
In dem Prozess ist neben Niersbach und Schmidt zudem der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger angeklagt. Der Vorwurf gegen das Trio lautet Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.
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