Auslosung der Gruppenphase
Nations League: DFB-Frauen treffen auf die Niederlande

07.11.2024 | Stand 07.11.2024, 14:13 Uhr |

Spanien - Frankreich - Für die DFB-Frauen wartet gegen die Niederlande eine schwere Aufgabe. (Archivbild) - Foto: Jose Breton/AP/dpa

Gleich zwei Nachbarschaftsduelle müssen die deutschen Fußballerinnen in der kommenden Nations League bestehen. Vor allem ein Duell birgt Brisanz.

Die deutschen Fußballerinnen treffen in der Gruppenphase der Nations League auf die Niederlande, Österreich und Schottland. „Es ist eine interessante Gruppe“, sagte Bundestrainer Christian Wück nach der Auslosung.Es „erwarten uns drei unterschiedliche Gegner mit verschiedenen Spielsystemen und sich daraus ergebenden unterschiedlichen Herangehensweisen“, sagte Wück über die Gegner. „Unser Ziel ist, uns mit diesen Partien bestmöglich auf die EM vorzubereiten und jedes Spiel möglichst erfolgreich für uns zu gestalten.“Während das DFB-Team in Gruppe 1 der Liga A gegen Österreich und Schottland klar die Favoritenrolle einnimmt, dürften die Niederlande auf dem Papier der stärkste Gegner sein. In der abgelaufenen Premiere-Saison erreichten die DFB-Frauen mit Kapitänin Alexandra Popp, die Ende September ihren Rücktritt aus der Nationalmannschaft erklärt hat, durch einen Sieg gegen Oranje (2:0) den dritten Platz und eroberten damit einen Olympia-Startplatz. Die erst zweite Nations-League-Saison der Frauen beginnt im Februar 2025.

Wie die Nations League abläuft

Die vier Gruppensieger der Liga A qualifizieren sich für die Endphase im K.o.-Modus. Dort gibt es zwei Halbfinals, ein Duell um Platz drei und das Finale - alles in Hin- und Rückspielen. Der Sieger der Nations League wird am 2. Dezember 2025 gekürt. 

Wer in der Gruppenphase auf dem dritten Platz landet, muss sich in einem Playoff gegen eine zweitplatzierte Mannschaft aus der B-Liga durchsetzen. Die Gruppenletzten steigen direkt in die Liga B ab.

Titelverteidiger und Weltmeister Spanien muss sich in der wohl schwierigsten Gruppe A3 gegen England, Belgien und Portugal durchsetzen.

© dpa-infocom, dpa:241107-930-282164/1

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