Neufahrn/Ndb.
Kampf mit Positionspapier für Biogas-Anlagen

09.08.2024 | Stand 09.08.2024, 19:00 Uhr |

Unterzeichner des Positionspapiers (vorne v.l.): Christoph Huber (Stellv. Vorstand „Landwirtschaft verbindet Bayern“), Bayerns Bauernverbands-Präsident Günter Felßner, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Dr. Stefan Rauh (Geschäftsführer Fachverband Biogas und Vorstandsmitglied Landesverband Erneuerbare Energie).  − F.: StMWi/A.Ufert

Betreiber von Biogasanlagen haben Angst um ihre Anlagen, die vor Jahren ans Netz gingen. Nach 20 Jahren läuft die EEG-Förderung aus, dann müssen sie sich um eine weitere Einspeisung bei der Bundesnetzagentur bewerben. Das Kontingent ist jedoch vielfach überzeichnet.

Papier mit dem Titel: „Biogasproduktion in Bayern sichern“



Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat zusammen mit Verbandsvertretern, unter anderem dem Bauernverband, an der Biogasanlage Wagner in Ettenkofen (Lkr. Landshut) ein Positionspapier „Biogasproduktion in Bayern sichern“ an die Bundesregierung unterzeichnet. „Die Bundesregierung unterschätzt die Bedeutung von Biogas für die Energieversorgung massiv“, beklagt Aiwanger in einer Mitteilung. Biogasanlagen sparten pro Jahr mehr als 21 Millionen Tonnen Treibhausgase ein, „dieser aktive Klimaschutz wird vom Bund nicht honoriert.“ Zwei von drei Biogasanlagen seien von einer Stilllegung bedroht. Aiwanger warnt: „An zahlreiche Biogasanlagen sind Wärmenetze angeschlossen. Fallen diese Anlagen weg, müssten auch zahlreiche Wärmenetze stillgelegt werden. Der Bund lässt die Anlagenbetreiber im Regen stehen.“ Er bezeichnete das Positionspapier als einen „Warnschuss mit konkreten Maßnahmen für eine klimafreundliche Energie, die auch noch die Wertschöpfung vor Ort stärkt“. Mit 2737 Anlagen und rund 1,5 Gigawatt installierter Leistung stehen Ministeriumsangaben zufolge in Bayern die meisten Biogasanlagen in Deutschland.

Ausschreibung von 1200 MW gefordert



Das Positionspapier fordert eine Erhöhung des Volumens der Biomasse-Ausschreibungen auf mindestens 1200 Megawatt, eine Erhöhung des Flexibilitätszuschlags auf 120 Euro je Kilowatt sowie die Verwendung von Biomethan als Speicher und zur Wärmeerzeugung.

− mgb/ek

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