Leser fragen – Experten antworten
Nicht alles was glänzt, ist erlaubt

24.10.2019 | Stand 24.10.2019, 12:29 Uhr

Hans Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS

SP-X/Köln. Frage: Ich würde gerne mein Auto mit einer glänzenden Folie bekleben lassen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass die Polizei in Düsseldorf ein so foliertes Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen hat. Was raten Sie?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS. Folierungen sind schon lange ein Mittel, ein Fahrzeug zu individualisieren. Zurzeit erobern hochglänzende Chromfolierungen viele Herzen in der Tuningszene. Doch wie oft, kommt es auf den Einzelfall an, was erlaubt ist und was besser gleich unterbleibt.

Lässt ein Besitzer sein Auto komplett mit Chromfolie überziehen, mag das aus Sicht des ein oder anderen Betrachters schick aussehen. Allerdings können die komplett mit Chrom- oder Spiegelfolie beklebten Fahrzeuge eine Gefährdung darstellen. Denn solche glänzenden Oberflächen reflektieren möglicherweise Sonnenstrahlen oder das Licht von den Frontscheinwerfern entgegenkommender Autos stark. In der Folge werden andere Verkehrsteilnehmer irritiert oder sogar geblendet . Eine Verkehrsgefährdung ist dann nicht mehr auszuschließen. Die Bewertung des Gefährdungspotenzials durch die reflektierende Wirkung eines so verspiegelten Fahrzeugs wird im Einzelfall vorgenommen. Dabei ist im Wesentlichen die Beschaffenheit der jeweiligen Folie, etwa der Reflexionsgrad, und die Anbringung am Auto, beispielsweise wo und wie groß, entscheidend.

Dabei kommt Paragraf 19, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung zum Tragen. Hier ist geregelt, welche Änderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies ist der Fall, wenn von einer willentlichen Veränderung an einem Fahrzeug zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefährdung zu erwarten ist. Bei einer Vollverklebung, englisch Car Wrapping, mit einer solchen Folie ist das meistens der Fall. Die Maßnahmen, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen, kosten ein Bußgeld von 50 Euro und bringen einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei der Sicherstellung eines vollverklebten Fahrzeuges durch die Polizei können dann noch erhebliche Kosten für die Stilllegung und die Verbringung des Fahrzeuges dazu kommen.

Wer nur etwa Radkappen, Stoßstangen oder Zierleisten mit solchen reflektierenden Folien bekleben lässt, hat normalerweise nichts zu befürchten. Aber auch hier empfehle ich, sich im Vorfeld schlau zu machen und einen Sachverständigen um Rat zu fragen. Das spart Zeit, Geld und Ärger. Dieser Tipp gilt übrigens für alle vorgesehenen Änderungen am Fahrzeug.

Natürlich gibt es Folierungen, gegen die niemand etwas einzuwenden hat, selbst die Polizei nicht. Sie nutzt sie sogar selbst. So werden ihre Einsatzfahrzeuge mit Folie im speziellen Polizeidesign bezogen. Oder Taxiunternehmen lassen ihre Autos im klassischen Taxi-Beige bekleben. Viele Autobesitzer folieren ihre Fahrzeuge zum Schutz des Lacks oder vor Steinschlägen. Wer an den Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs denkt, sich aber für eine sehr ungewöhnliche Farbe begeistert, ist auch mit einer Folierung in dieser Wunschfarbe gut beraten. Will man das Auto verkaufen, wird die Folie einfach wieder abgezogen. Eine korrekt aufgebrachte Folie lässt sich problemlos wieder entfernen. Die Beklebung hält in der Regel rund sieben bis acht Jahre – dann lässt der Kleber nach oder die Farbe bleicht aus. Die Fahrt in die Waschstraße ist ebenso möglich wie das Polieren.