Kommentar
Zum Negativzins-Urteil: Verbrauchernahes Urteil

05.02.2025 |

Banken nannten es beschönigend „Verwahrentgelte“, viele Betroffene sprachen von „Strafzinsen“. Für sie wäre es zeitweise finanziell besser gewesen, ihr Geld daheim unters Kopfkissen zu legen. Denn auf dem Höhepunkt der europäischen Negativzinsphase im Frühjahr 2022 verlangten hierzulande über 450 Geldinstitute von ihren Kunden besagte Zinsen – weil sie selber dafür zahlen mussten, Einlagen bei der EZB zu parken.
 Dass es bei Banken nichts geschenkt gibt, ist bekannt, doch diese Form der stillen Enteignung verärgerte Hunderttausende. Im Fall von Girokonten war das Gebaren der Geldhäuser im...

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