Aktuelle Studie
Weniger Politiker im Bundestag: So viel Geld spart die Wahlrechtsreform

06.08.2024 | Stand 06.08.2024, 7:04 Uhr |

Nur noch 630 Abgeordnete sollen künftig im Bundestag sitzen, aktuell sind es 733. Laut einer Untersuchung des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln können so bis zu 125 Millionen Euro eingespart werden.  − Symbolbild: Imago

Aufgrund einer Wahlrechtsreform sollen nach der nächsten Bundestagswahl weniger Abgeordnete im Parlament sitzen. Eine Schätzung von Wirtschaftsforschern zeigt, wie viel Geld dadurch eingespart werden könnte.



Das könnte Sie auch interessieren: Regierung will Lohnsteuerklassen 3 und 5 abschaffen – was bedeutet das für Ehepaare?

Nur noch 630 Abgeordnete sollen künftig im Bundestag sitzen, aktuell sind es 733. Die Bundesregierung hatte das Wahlrecht 2023 reformiert, um ein weiteres Wachsen des Parlaments zu verhindern und die Sitzzahl zu deckeln. Laut einer Untersuchung des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln kann dadurch pro Jahr eine dreistellige Millionensumme gespart werden – insgesamt geht man von bis zu 125 Millionen Euro Einsparpotenzial aus.

In diesen Bereichen könnte den Wirtschaftsforschern zufolge so am meisten gespart werden: Da künftig gut 100 Abgeordnete weniger im Parlament sitzen würden, fallen demnach jährlich 13 Millionen Euro weniger an Diäten an.

Mehr rund ums Thema Geld lesen Sie auf unserer Sonderseite Geldratgeber

Meiste Einsparungen durch Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros



Am größten wäre die Ersparnis mit etwa 45 Millionen bei Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros. Je nachdem, wie viele Parteien in den Bundestag einziehen, könnten die Geldleistungen an die Fraktionen den Schätzungen zufolge pro Jahr um bis zu 20 Millionen Euro sinken. Auch bei Reisen und Büroausstattung wie Schreibtischen und Computern sowie dem Fuhrpark des Parlaments wäre mit deutlich zurückgehenden Kosten zu rechnen.

Andere Posten des Bundestags-Haushalts blieben durch die Reform jedoch unverändert. So sei es unwahrscheinlich, dass der Bund sich von größeren Teilen seiner Immobilien trennen würde, sagt IW-Experte Björn Kauder.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht geprüft und dieses daraufhin für weitgehend verfassungskonform erklärt. Nur die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz. Nach dieser Regel fällt die Grenze für den deutschlandweiten Anteil der Zweitstimmen für jene Parteien weg, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Das Gericht hat entschieden, dass die von der Reform gestrichene Grundmandatsklausel so lange in Kraft bleibt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Ändert sich bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt.

− dpa

Zu den Kommentaren