Entscheidung noch nicht endgültig
Vorgezogene Bundestagswahl: Einigung auf Wahltermin am 23. Februar

12.11.2024 | Stand 12.11.2024, 20:26 Uhr |

Union und SPD haben sich auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl geeinigt. Diese soll am 23. Februar stattfinden. Die endgültige Entscheidung über den Termin ist noch nicht getroffen. − Foto: Jens Wolf/dpa

Die Fraktionen von Union und SPD haben sich auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen beider Seiten. Die endgültige Entscheidung über den Wahltermin müsse Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen, hieß es aus Kreisen der Unionsfraktion.

  

Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat gegen einen Termin im Februar für die vorgezogene Neuwahl des Bundestages keine Einwände. Die hier genannten Termine „halte ich für rechtssicher durchführbar“, sagte Brand am Dienstag in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages. Die Umsetzung sei aus ihrer Sicht „beherrschbar“.

Wahl im Februar laut Bundeswahlleiterin durchführbar



Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte nach dem Bruch der Ampel-Koalition ursprünglich einen Neuwahltermin bis spätestens Ende März vorgeschlagen, CDU-Chef Friedrich Merz wollte die Wahl dagegen bereits im Januar. Gegen den Januar-Termin hatte Brand Bedenken geäußert. In der Ausschusssitzung bekräftigte sie, dass der von Merz dafür zunächst gewünschte Wahltermin am 19. Januar nach ihrer Einschätzung „schwierig“ gewesen wäre.

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Brand erläuterte den Abgeordneten in der von SPD und Grünen beantragten Sondersitzung, welche Herausforderungen mit Vorbereitung und Durchführung der vorgezogenen Neuwahl verbunden sind, etwa durch die Verkürzung von sonst bei Wahlen üblichen Fristen. Sie stellte aber auch klar: „Ich bin sicher, dass sämtliche Wahlorgane, die Gemeinden, die Wahlhelfer und alle anderen an der Vorbereitung der Wahl beteiligten Personen alles in ihrer Macht stehende tun werden, um eine bestmögliche Vorbereitung der Wahl unabhängig vom festzusetzenden Wahltermin zu gewährleisten.“

− dpa/afp

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