Pflegeversicherung
Teure Pflege: Beitragssatz steigt um 0,2 Prozentpunkte

08.11.2024 | Stand 08.11.2024, 15:31 Uhr |

Bundesgesundheitsminister Lauterbach zum Pflegebeitragssatz - Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat dem Kabinett eine Regierungsverordnung zur Anhebung des Pflegebeitrags zugeleitet. - Foto: Jörg Ratzsch/dpa

Die Kosten für die Pflege steigen immer weiter. Versicherte und Arbeitgeber müssen deshalb im kommenden Jahr draufzahlen.

Versicherte und Arbeitgeber werden im neuen Jahr nicht nur spürbar mehr Geld für die Krankenkasse, sondern auch mehr für die Pflegeversicherung bezahlen müssen. Der Beitragssatz soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen. 

Er habe dem Kabinett eine entsprechende Regierungsverordnung zugeleitet, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Die Maßnahme sei dringend notwendig, weil sonst einige Pflegekassen in sehr schwieriges wirtschaftliches Fahrwasser geraten könnten. Lauterbach begründete den Schritt mit einer Zunahme der Pflegebedürftigen sowie steigenden Löhnen für Pflegekräfte und mehr Pflegepersonal, was politisch so gewollt sei.

Bundesrat muss zustimmen

Der Bundestag, in dem es nach dem Ampel-Aus keine klaren Mehrheitsverhältnisse mehr gibt, muss der Erhöhung den Angaben zufolge nicht zustimmen. Er könnte diese höchstens blockieren. Das hält Lauterbach nach eigener Aussage aber für ausgeschlossen, „dann würde ja einigen Pflegekassen nach einer kurzen Übergangsphase die Zahlungsunfähigkeit drohen. Das wird natürlich niemand wollen“. Zustimmen muss der Verordnung demnach der Bundesrat.

Rechnerisch 180 Euro weniger netto im Jahr

Da die Beiträge zur Krankenversicherung im kommenden Jahr im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte steigen werden, wie das Ministerium zuletzt bekanntgegeben hatte, ergibt sich zusammen mit dem nun bekanntgegebenen Anstieg beim Pflegebeitragssatz rechnerisch ein Plus von 1 Prozent. Das wären bei einem Brutto von 3.000 Euro grob gerechnet 15 Euro weniger netto im Monat (die anderen 15 Euro zahlt der Arbeitgeber) - aufs Jahr gerechnet also 180 Euro weniger.

Allerdings handelt es sich bei den 0,8 Prozent der Krankenkassen lediglich um einen Richtwert. Die Kassen legen jeweils selbst fest, ob und wie sehr sie an der Beitragsschraube drehen. Konkrete Vorhersagen für den Einzelnen sind daher nicht möglich.

Beiträge schon 2023 gestiegen

Die Pflegeversicherung erwartet für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Eine Reform mit einer Beitragsanhebung zum 1. Juli 2023 hatte die Ampel-Koalition schon umgesetzt. Damit stieg der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil - nun weniger als zuvor. Die Reform sollte die Pflege-Finanzen eigentlich bis 2025 absichern. 

Große Reform wegen Ampel-Aus auf Eis

Angesichts der Finanzlage hatte Lauterbach noch eine weitere große Pflegereform angekündigt. Daraus wird wegen des Scheiterns der Ampel nun aber nichts mehr. Eine Reform müsse spätestens zu Beginn der nächsten Legislatur kommen, mahnte der Gesundheitsminister. „Uns läuft hier die Zeit weg.“

Krankenkassen: Beitragsanhebung bringt nur Atempause 

Vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), der auch die Pflegekassen vertritt, hieß es, die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte verschaffe lediglich eine Atempause, löse aber für das nächste Jahr nicht das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege. Anstatt einseitig Versicherten und Arbeitgebern immer mehr finanzielle Bürden aufzuerlegen, müsse der Bund Mehrbelastungen ausgleichen, die ungerechtfertigt aus dem Topf der Pflegeversicherung bezahlt worden seien, sagte die GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer. Sie verwies auf 5,3 Milliarden Euro Sonderausgaben aus Coronazeiten, etwa für Tests oder Boni fürs Personal.

Kritik kam auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Pflegebedürftige tragen die Folgen dafür, dass eine nachhaltige Reform von der amtierenden Bundesregierung nicht frühzeitig angegangen wurde“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Unverzüglich brauchen die Betroffenen einen Bundestag und eine Bundesregierung, die entscheidungsfähig sind.“

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