Im Schnitt über 1000 Euro zurück
Steuererklärung 2023: Frist läuft am 2. September ab – Das Wichtigste im Überblick

02.09.2024 | Stand 02.09.2024, 15:14 Uhr |

1063 Euro – so hoch war laut dem Statistischen Bundesamt die durchschnittliche Rückerstattung bei der Steuererklärung im Jahr 2020. − Symbolbild: Christin Klose/dpa

„So machen Sie in wenigen Stunden über Tausend Euro!“ Was wie eine schlechte Spammail oder eine Story von einem Influencer klingt, kann aktuell durchaus stimmen. Allerdings nur noch bis 2. September. Denn dann endet die Frist für die Steuererklärung 2023.



Viel Geld zu machen, ohne großen Aufwand, in kurzer Zeit – für viele wäre das wohl ein Traum. Während die meisten Praktiken hinter derartigen Versprechungen oft Abzocke sind oder zumindest im legalen Graubereich stattfinden, gibt es bis zum 2. September noch die Möglichkeit, mit wenig Aufwand Geld zu bekommen – ganz legal.

Warum sollte ich eine Steuererklärung abgeben?



1063 Euro – so hoch war laut dem Statistischen Bundesamt die durchschnittliche Rückerstattung bei der Steuererklärung im Jahr 2020. 57 Prozent der 12,6 Millionen Steuerpflichtigen, denen das Finanzamt damals eine Rückerstattung genehmigte, bekamen zwischen 100 und 1000 Euro. 2 Prozent bekamen sogar über 5000 Euro zurückerstattet.

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Bis wann kann die Steuererklärung abgeben werden?



Eigentlich endet die Abgabefrist für diejenigen, die zur Steuererklärung verpflichtet sind, am 31. August. Weil dieser aber auf einen Samstag fällt, liegt die Frist in diesem Jahr beim 2. September. Sollte jedoch ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate gezogen werden, verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025.



Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und dies freiwillig trotzdem vorhat, kann erstmal entspannt bleiben. Denn eine freiwillige Steuererklärung kann noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres abgegeben werden. Bis Ende 2024 also noch für 2020 – oder für das Jahr 2023 noch bis 31. Dezember 2027.

Wer muss eine Steuererklärung machen?



„Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, solche aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt“, sagte Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland der dpa.

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Gegebenenfalls können aber auch Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steurerklärung verpflichtet sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erworben wurden, sei es zum Beispiel durch Kapitalerträge, Vermietung oder bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld. Auch Rentner können verpflichtet sein. Dies ist der Fall, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Freibetrag übersteigt. Für 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Ebenfalls verpflichtet sind Personen, die mehrere Arbeitgeber haben und dementsprechend mehrere Arbeitslöhne beziehen.

Welche Hilfen gibt es für die Steuererklärung?



Nicht selten ist die Steuererklärung mit negativen Gedanken verbunden. Belege, Rechnungen, Zahlen, Kilometer, was kann wie abgesetzt werden, was ist ein Frei-, was ein Pauschbetrag und und und. Mittlerweile gibt es viele Softwares , die die Steuererklärung vereinfachen wollen. 31 solcher technischer Hilfsmittel von elf Anbietern hat die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 5/2024) getestet. Am besten Schnitt dabei „Wiso Steuer“ vom Anbieter Buhl Data Service ab. Diese und ähnliche Unternehmen bieten ihren Service für meist unter 100 Euro an. Und genau bis zu diesem Betrag können die Nutzer ihre Ausgaben für eine solche Software wiederum von der Steuer absetzen.

Selbstverständlich kann die Steuererklärung auch über das staatliche Steuerportal Elster abgegeben werden. Dort sind zum einen die Erklärungen der Vorjahre gespeichert, zum anderen gibt es auch bei Elster hilfreiche Erklärungen.

Übrigens: Belege müssen der Steuererklärung nicht beigefügt werden. Das Finanzamt fordert Belege nur stichprobenartig an – für diesen Fall sollte man die Belege also also parat haben.

Bin ich im nächsten Jahr zur Abgabe verpflichtet, wenn ich jetzt eine freiwillige Steuererklärung abgebe?



Nein, teilte der Bund der Steuerzahler der dpa mit. Jedes Jahr schaut sich das Finanzamt die gemeldeten Daten an und entscheidet unabhängig vom Vorjahr, ob eine Verpflichtung besteht. Diejenige, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, können also je nach ihrem eigenen Ermessen eine solche abgeben oder nicht, auch wenn sie im Vorjahr eine abgaben.

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Können Hochwasserschäden von der Steuer abgesetzt werden?



2023 kam es in Bayern erneut zu Hochwasser. Ende August stiegen die Pegel von unter anderem Isar, Inn und Donau an, traten über die Ufer und verursachten Schäden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hat gute Nachrichten für Betroffene, bei denen keine Versicherung griff. Müssen nach einem Hochwasser die Schäden am Haus beseitigt werden, können die anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Welche Pauschalen gelten für Homeoffice und Pendeln?



Es soll Unternehmen geben, die das Arbeiten von Zuhause ermöglichen. Für jeden Tag, der im Homeoffice gearbeitet wird, können pauschal sechs Euro abgesetzt werden. Diese Regelung gilt für 210 Arbeitstage, es können also maximal 1260 Euro geltend gemacht werden.

Doch auch wer zum Arbeiten ins Büro fährt, kann Steuervorteile erzielen. 30 Cent werden für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke anerkannt, ab Kilometer 21 sind es 38 Cent.

Muss die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben werden?



Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss im Normalfall nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da die Abgaben vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sonderzulagen oder Sonderzuwendungen in die bAV investiert werden.

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