Geplante Reform des Namensrechts
Statt Doppelnamen mit Bindestrich: Grüne schlagen Nachnamen-Verschmelzung vor

23.03.2023 | Stand 23.03.2023, 17:39 Uhr

Heiraten Herr Mustermann und Frau Müllermeier, kann nach aktuellem Namensrecht nur einer den Doppelnamen Mustermann-Müllermayer annehmen. Nach der Idee der Grünen wäre etwa eine Verschmelzung zu Mustermayer als neuer Nachname möglich. −Symbolbild: dpa

Im Zuge der von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geplanten Reform des Namensrechts haben die Grünen auch eine Verschmelzung von Nachnamen ins Gespräch gebracht.



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„Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant“, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Welt“ (Dienstagausgabe). Widerstand kam aus der FDP.

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Die Verschmelzung von Nachnamen ist etwa in Großbritannien bereits Praxis. Heiratet dort Herr James seine Partnerin Harrison, könnte das Paar über das sogenannte meshing den gemeinsamen Namen Jamison tragen.

Heiraten Herr Mustermann und Frau Müllermeier in Deutschland, kann nach aktuellem Namensrecht nur einer den Doppelnamen Mustermann-Müllermayer annehmen. Die Kinder dürfen hingegen nur einen der Nachnamen tragen. Nach der Idee der Grünen wäre etwa eine Verschmelzung zu Mustermayer als neuer Nachname für alle möglich.



SPD-Fraktion offen für Diskussion



Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, antwortet auf die Frage, ob sie dies auch in Deutschland für sinnvoll halte: „Wir sind offen, im Rahmen der Anhörung mit den ExpertInnen auch über weiterreichende Flexibilisierungen zu diskutieren.“

Aus der FDP kam hingegen Widerspruch: „Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr. „Auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt.“

Bislang strikte Regeln bei Doppelnamen



Buschmann will demnächst einen Referentenentwurf zur Änderung des Namensrechts vorlegen. Die Reform soll es Ehepartnern ermöglichen, gemeinsame Doppelnamen zu führen. Bislang ist es nur möglich, dass derjenige Ehepartner, dessen Name nicht Familienname wird, seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voran- oder nachstellt. Der Doppelname soll nach Buschmanns Reform auch für die Kinder möglich sein.

Zudem will Buschmann die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung erleichtern. Es soll künftig möglich sein, diese durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt herbeizuführen. Ein kompliziertes Verfahren über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz wäre dann nicht mehr nötig.

Und schließlich sollen auch namensrechtliche Traditionen von Minderheiten erleichtert werden. Buschmanns Ministerium verweist dabei etwa auf geschlechtsangepasste Familiennamen bei den Sorben.

Buschmann bekräftigte am Dienstag auf Twitter, die Reform des Namensrechts sei „überfällig“. Denn die bisherigen Regelungen würden „der Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft nicht gerecht“.

− AFP