Im September heulen wieder die Sirenen in Deutschland beim bundesweiten Warntag. Außerdem müssen Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Hilfen ihre Schlussabrechnung einreichen und die Organspende-Erklärung soll per App eingereicht werden können. Ein Überblick.
Organspende-Erklärung über die Apps der Krankenkassen
Die Organspende-Erklärung wird vereinfacht: Noch bis 30. September haben die Krankenkassen Zeit, die Abgabe der Erklärung für oder gegen eine Organspende über die Apps der Krankenkassen zu ermöglichen. Bereits seit März ist das auch über ein Register im Internet und die Online-Funktion des Personalausweises möglich.
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Nachweise für Heizungsförderung
Die ersten Eigentümerinnen und Eigentümer, die Zusagen für Zuschüsse für die Heizungsförderung der KfW erhalten haben, können ihre Rechnungen und andere Nachweise ab 30. September an die staatliche Förderbank übermitteln. Fällt die Überprüfung positiv aus, wird das Geld ausgezahlt. Zunächst können Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern, die selbst in ihren Häusern wohnen, ihre Nachweise über das Kundenportal „Meine KfW“ hochladen. Ab November soll das dann auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern möglich sein.
Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet
Wer während der Corona-Pandemie staatliche Hilfszahlungen erhielt, kann die dafür nötige Schlussabrechnung noch bis zum 30. September einreichen. Allerdings nur, wenn zuvor auch eine Fristverlängerung beantragt wurde, denn die eigentliche Frist endete bereits am 31. Oktober des Vorjahres. Anhand der Schlussrechnung werden mögliche Rück- oder Nachzahlungen errechnet.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) waren von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige unterstützt worden, die erhebliche coronabedingte Umsatzrückgänge erlitten. Insgesamt flossen über 63 Milliarden Euro an Bundesmitteln. Die Anträge wurden damals zunächst vorläufig bewilligt, um die Auszahlung zu beschleunigen.
Reservierungspflicht bei der Bahn
Die von der Deutschen Bahn wegen der Europameisterschaft eingeführte saisonale Reservierungspflicht für viele internationale Reisen entfällt ab 1. September wieder. Für Bahnfahrten in die Schweiz über den Grenzübergang Lindau-Reutin wurde die Frist allerdings bis 5. Oktober verlängert. Bei Reisen nach Frankreich oder Polen gilt die Pflicht ohnehin ganzjährig.
Bundesweiter Warntag
Am 12. September findet in Deutschland erneut ein bundesweiter Warntag statt. Über Sirenen, Lautsprecherwagen, den Rundfunk oder das eigene Smartphone soll die Bevölkerung im Ernstfall auf eine Gefahr aufmerksam gemacht werden. Beim Warntag sollen die Systeme und ihr Zusammenspiel auf die Probe gestellt werden. Ab 11.00 Uhr wird den Angaben nach der Probealarm ausgelöst, 45 Minuten später gibt es dann die Entwarnung.
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Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. Kommunen können freiwillig daran teilnehmen. Die verschiedenen Arten der Warnung werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.
Letzte Chance für die Steuererklärung
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und keine Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat im September die letzte Möglichkeit, sich darum zu kümmern. Die Abgabefrist endet eigentlich am 31. August, weil dieser auf einen Samstag fällt, haben Steuerpflichtige aber noch zwei Tage mehr bis zum 2. September Zeit. Wer sich beraten lässt, hat deutlich mehr Puffer: Stichtag ist hier der 2. Juni 2025.
− afp
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