Immer wieder blockieren Klimaaktivisten die Straßen. Die Polizei verlangte für deren Ablösung eine Gebühr. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage.
Die Berliner Polizei darf von Klimademonstranten, die sich bei Blockaden an der Straße festgeklebt haben, vorerst keine Gebühren mehr für deren Ablösung verlangen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher mitteilte.
Im konkreten Fall ging es um einen Klimaaktivisten, der sich im Juni 2022 auf einer Straßenkreuzung festgeklebt hatte und von der Polizei entfernt worden war. Die Behörde verlangte dafür später 241 Euro. Dafür gibt es laut Gericht aber keine gesetzliche Grundlage (Az.: VG 1 L 363/23).
Die Polizei muss dem Klimademonstranten nun die bereits gezahlte Gebühr zurückerstatten, erklärte der Gerichtssprecher. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Bis Anfang September hatte die Berliner Polizei nach Angaben der Senatsinnenverwaltung knapp 1300 Gebührenbescheide an Klimaaktivisten verschickt, jeweils in Höhe von 241 Euro.
© dpa-infocom, dpa:230926-99-336668/2
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