Bundesregierung
Kanada: Faeser und Heil informieren sich zu Arbeitsmigration

21.03.2023 | Stand 21.03.2023, 4:28 Uhr

Heil und Faeser in Kanada - Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser sind in Kanada, um sich über das dortige Einwanderungsrecht zu informieren. - Foto: Britta Pedersen/dpa

Zu bürokratisch, Sprache fremd - Arbeitskräfte, die nach Deutschland kommen wollen, müssen viele Hürden überwinden. Wie es einfacher geht, wollen Nancy Faeser und Hubertus Heil in Ottawa erfahren.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich bei einem Besuch in Kanada für leichtere Einbürgerungen ausgesprochen, um mehr qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland zu locken. Ziel sei, nicht nur bald ein neues Fachkräfte-Einwanderungsgesetz zu beschließen, sondern auch eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, sagte die SPD-Politikerin in Ottawa bei einem gemeinsamen Firmenbesuch mit Arbeitsminister Hubertus Heil (ebenfalls SPD). Beides zusammen wäre eine «runde Sache». Die beiden Minister wollen sich in Kanada über das Einwanderungssystem informieren.

Heil sagte, beide Länder seien einander ähnlich, was Föderalismus und Sozialstaat angehe, und hätten auch bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ähnliche Probleme zu bewältigen. Es gehe nicht nur darum, Gesetze zu ändern und aufgeschlossen für Einwanderung zu sein. Vielmehr müssten auch praktische Probleme in der Verwaltung gelöst werden.

Bei Gesprächen mit neu eingewanderten Fachkräften aus Indien und Bangladesch in einer von zwei Iranern gegründeten Firma für Beton-Sensorik hörten Faeser und Heil mehrfach, Deutschland sei für diese Fachleute durchaus in der engeren Wahl gewesen. Die Beantragung eines Arbeitsvisums für Kanada sei aber einfacher gewesen. Eine weitere Hürde sei die deutsche Sprache.

Kanadas Einwanderungsminister Sean Fraser sagte, seine Regierung bemühe sich, Einwanderer besser auf die verschiedenen Regionen des Landes zu verteilen. Heil fügte hinzu, auch für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschlands ländlichen Regionen sei Erwerbsmigration wichtig.

Mit der Chancenkarte nach Deutschland

Mit der geplanten Reform will es die Ampel-Koalition leichter machen, ausländische Fachkräfte für Jobs zu gewinnen. Dazu sollen Menschen mit einer sogenannten Chancenkarte nach Deutschland kommen können, um sich eine Arbeit zu suchen. Wer die Karte erhält, wird nach einem Punktesystem ermittelt. Zu den Kriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Bezug zu Deutschland. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel soll bei der Bearbeitung von Visumsanträgen helfen.

Über das Gesetz muss der Bundestag abstimmen. Der Bundesrat kann das Vorhaben nicht aufhalten - anders als bei einer Verordnung, die das Gesetz flankiert. Darüber wird nicht im Bundestag beraten, dafür ist sie in der Länderkammer zustimmungspflichtig. Die Verordnung sieht vor, dass bei Fachkräften mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem in ihrem Herkunftsland anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss darauf verzichtet wird, dass ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt sein muss.

Für IT-Fachkräfte Nachweis von Deutsch-Kenntnissen nicht nötig

Die Verordnung sieht zudem vor, dass eine bis Ende 2023 befristete Regelung für Arbeitskräfte aus den Staaten des Westbalkans dauerhaft gelten soll. Für IT-Spezialisten, die schon jetzt ohne anerkannten Abschluss kommen können, werden die Gehaltsschwelle und die Dauer der Berufserfahrung abgesenkt. Auf den Nachweis von Deutsch-Kenntnissen wird bei IT-Fachkräften verzichtet. Die Pläne für die erleichterte Fachkräfteeinwanderung sind in der Ampel-Koalition relativ unumstritten. Nachbesserungsbedarf hat die FDP dagegen bei Faesers Ideen für die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts angemeldet.

Grundsätzlich sind die Liberalen zwar weiterhin für kürzere Wartezeiten bei der Einbürgerung, und auch das Ende des Doppelpass-Verbots finden sie gut. Kritik gibt es allerdings an dem Plan, allen Ausländern über 67 ohne Einbürgerungstest und schriftliche Deutsch-Prüfung den Weg zum deutschen Pass zu ebnen. Verlangt werden soll von Einbürgerungswilligen aus dieser Gruppe laut Entwurf nur noch, dass sie sich mündlich auf Deutsch verständigen können.

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